Wer auf Kontoauszügen oder Kreditkartenabrechnungen nicht nachvollziehbare Buchungen entdeckt, sollte schnell handeln
Stuttgart - Fehlerhafte Lastschriften, ungerechtfertigte Kreditkarten-Buchungen: Falsche oder gar betrügerische Abbuchungen vom Konto sind keine Seltenheit, wie erst jüngst der Fall einer Kundin bei Rewe gezeigt hat. wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu und erklären, wie Verbraucher dagegen vorgehen können.
Was ist bei der Abbuchung einer Kundin beim Supermarktriesen schiefgelaufen?
„Rewe sagt Danke“, lautete der Verwendungszweck. Die Summe, die danach folgte, jagte einer Commerzbank-Kundin jedoch einen gehörigen Schrecken ein: 8 590 000 000,42 Euro hatte die Supermarktkette angeblich von ihrem Konto abgebucht. Letztlich stellte sich zwar alles als Softwarefehler in der Banking-App heraus – eine Buchung war gar nicht erfolgt.
Welche Pflichten haben Bankkunden?
Verbraucher sollten ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig überprüfen – mindestens einmal pro Monat, besser häufiger. Gerade wer oft mit der Karte bezahlt oder im Internet einkauft, sollte die Zahlungsbelege sammeln und mit den Kontoauszügen beziehungsweise der Kartenabrechnung abgleichen. „Fehlerhafte Abbuchungen sollten Betroffene unverzüglich der kartenausgebenden Bank mitteilen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Regelfall wird der Betrag dann umgehend zurückgebucht. Bei offensichtlich betrügerischen Abbuchungen sollten Betroffene Anzeige erstatten.
Was tun, wenn man Buchungen nicht zuordnen kann?
Auch wenn man alle Belege gesammelt hat, ist eine Zuordnung nicht immer sofort möglich. Denn viele Händler – vor allem im Internet – greifen auf Zahlungsdienstleister zurück, so dass als Zahlungsempfänger plötzlich ein Unternehmen auf dem Kontoauszug auftaucht, mit dem man nie in Kontakt war. Und viele Kreditkartenabrechnungen sind schlicht intransparent, ergab jüngst eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Wer seine Kreditkartenabrechnung nicht verstehe, solle bei seiner Bank nachfragen, rät Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest. „Nur wenn Karteninhaber ihre Abrechnung auch verstehen, können sie Betrug, Fehlbuchungen und unberechtigte Gebühren erkennen und kurzfristig bei ihrer Bank reklamieren.“ Die Verbraucherschutzorganisation appelliert an die Anbieter, die Abrechnungen transparenter zu gestalten.
Wie lange kann man ungerechtfertigten Abbuchungen widersprechen?
Normalerweise gilt bei Banken eine sechswöchige Frist für Widersprüche gegen unberechtigte Abbuchungen. Hat etwa der Telefonanbieter versehentlich doppelt abgebucht, kann man innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen und erhält sein Geld zurück. Das gilt auch, wenn es sich um eine widerrufene Einzugsermächtigung handelt, beispielsweise bei längst beendeten Miet- oder Versicherungsverträgen. Werden dafür Beträge vom Konto abgebucht, kann man das Geld zurückbuchen lassen – ein Anruf bei der Bank genügt, im Online-Banking kann man ungerechtfertigte Lastschriften auch mithilfe von PIN- und TAN-Nummer zurückbuchen lassen. Zögern sollte man nicht: Wer länger als sechs Wochen schweigt, stimmt in den Augen der Bank der Abbuchung zu.
Wie kann man betrügerischen Buchungen vorbeugen?
Grundsätzlich gilt: Man sollte immer nur so viele Daten wie unbedingt nötig preisgeben. Das ist vor allem mit Blick auf Bankdaten wichtig, denn hier besteht eine hohe Missbrauchsgefahr: Mithilfe der IBAN-Nummer auf der EC-Karte oder der Kreditkartennummer in Verbindung mit der Prüfziffer auf der Kartenrückseite können Betrüger beispielsweise im Internet einkaufen. Zudem reicht in den meisten Geschäften die Unterschrift für die Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte aus. Deshalb darf die Karte nie aus der Hand gegeben werden. Kartenbesitzer sollten Verkäufer oder Kellner niemals mit der Karte unbeaufsichtigt lassen. Wenn das Lesegerät nicht auf den Verkaufstresen oder im Restaurant an den Tisch gebracht wird, sollte der Karteninhaber seiner Karte zum Bezahlvorgang folgen.
Was tun bei Diebstahl oder Verlust der Karte ?
Gehen die Karten verloren oder werden gestohlen, sollten Kunden sie umgehend telefonisch sperren lassen. Dazu müssen sie Kontonummer und Bankleitzahl bereithalten. Die Telefonnummer, um eine Karte rund um die Uhr sperren zu lassen, lautet 116 116 für alle Girocards und Kreditkarten teilnehmender Institute. Sie ist mobil und über das Festnetz innerhalb Deutschlands kostenfrei, gebührenpflichtig aus dem Ausland sowie rund um die Uhr erreichbar. Zu den regulären Geschäftszeiten können sich die Betroffenen natürlich auch direkt an ihre Bank wenden. Ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung sind Verbraucher über das Geldinstitut vor betrügerischen Abbuchungen geschützt.
Was tun, wenn man selbst einen Fehler beim Online-Banking gemacht hat?
Ein kleiner Tippfehler im Online-Banking kann dafür sorgen, dass das Geld auf einem fremden Konto landet. Denn Banken müssen nicht mehr den Empfängernamen mit der Kontonummer abgleichen – ausschlaggebend ist die IBAN-Nummer. Einmal auf den Weg gebracht, sind Überweisungsaufträge mit Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam. Verloren ist das fehlgeleitete Geld aber trotzdem nicht automatisch: Erster Schritt ist ein Anruf bei der Hausbank, die sich an die Empfängerbank wendet. Zwischen der Abbuchung auf dem Konto des Auftraggebers und dem Eingang auf dem Konto des Empfängers vergehen rund 24 Stunden. Bemerkt man den Fehler rechtzeitig, kann die Empfängerbank eine sogenannte Umsatz-Haben-Sperre über den überwiesenen Betrag einrichten. Das Geld geht automatisch an den Auftraggeber zurück. Ist es schon auf dem falschen Empfängerkonto gutgeschrieben, muss man es vom unrechtmäßigen Empfänger zurückfordern. Falls dieser nicht mitspielt, braucht man einen Anwalt. Gerichte entscheiden dabei meist im Sinne der Geschädigten.