Ghareman Khoshnam (links) wird im Modehaus von Hans-Jürgen Raithle zum Einzelhandelskaufmann ausgebildet. Foto: Gottfried /Stoppel

Ein iranischer Konvertit aus dem Remstal bekommt kein Asyl. Sein Chef Hans-Jürgen Raithle und der Winterbacher Pfarrer Joachim Scheuber erzählten von ihrem Frust über die Situation – und warum sie sich eine Wiederaufnahme des Verfahrens wünschen.

Winterbach - Fast anderthalb Jahren dauert sie nun an, die Unsicherheit, in der Ghareman Khoshnam leben muss. Fast anderthalb Jahre ist es her, dass ein Richter seinen Antrag auf Asyl wegen religiöser Verfolgung abgelehnt hat – mit der Begründung, dass er nur zum Schein zum Christentum übergetreten sei und sich habe taufen lassen, um im Asylverfahren bessere Chancen zu haben.

Eine Einschätzung, die den gläubigen Iraner, der vor fünf Jahren aus seinem Heimatland nach Deutschland geflohen ist, tief getroffen hat. Wie es dem Konvertiten damit geht, jederzeit abgeschoben werden zu können? „Ich weiß nicht, was ist morgen. Was ist übermorgen. Ich kann nicht schlafen. Ich kann nicht gut essen, ich kann nicht richtig arbeiten. Ich will Ruhe, ich will Schutz. Aber dann kommt wieder ein Brief. Vom Bundesamt, vom Landratsamt, vom Regierungspräsidium. Ich bin ein Mensch, ich bin nicht wie Stahl, ich bin nicht wie Stein. Ich werde krank“, sagt der 38-Jährige, der in einem kleinen Dorf im Remstal lebt.

Für Ghareman Khoshnam wurde eine Petition beim Landtag eingereicht

Vor einem Dreivierteljahr hat ein Bericht in unserer Zeitung seine Geschichte schon einmal erzählt – seitdem hat sich wenig an seiner Lage verändert. Es läuft immer noch eine Klage auf Wiederaufnahme seines Verfahrens beim Verwaltungsgericht, weil nicht einmal klar ist, in welchen Staat Ghareman Khoshnam abgeschoben werden könnte – er ist der Sohn kurdisch-irakischer Flüchtlinge, im Iran geboren und aufgewachsen. Er hat weder einen iranischen, noch einen irakischen Pass.

Ende Juli hat die evangelische Kirchengemeinde Winterbach als letzten Ausweg eine Petition für ihn beim zuständigen Landtagsausschuss eingereicht: Ziel ist es, dass das Asylverfahren noch einmal aufgenommen wird und dass er seine Ausbildung beenden darf.

Viele konvertierte Flüchtlinge haben ähnliche Erfahrungen gemacht

Denn Ghareman Khoshnam dürfte derzeit, bei seinem Duldungsstatus, eigentlich nicht einmal arbeiten. Das alles frustriert nicht nur den Mann, der im Iran ein selbstständiger Uhrmacher war, sondern auch die Winterbacher, die Ghareman Khoshnam zur Seite stehen. Der Pfarrer Joachim Scheuber kennt ihn seit drei Jahren, hat ihn als ehrenamtlichen Helfer für seine Gemeinde gewonnen, als Co-Leiter eines persischen Hauskreises. Es bewegt ihn, dass Khoshnam kein Einzelfall ist, sondern viele konvertierte Flüchtlinge ähnliche Erfahrungen vor Gericht machen. „Wir Pfarrer protestieren dagegen, dass Menschen nach einer einzigen Verhandlung die Echtheit ihres Glaubens abgesprochen wird. Und wir Pfarrer prüfen Taufen im Vorfeld sehr gründlich“, sagt er.

Joachim Scheuber beschreibt Ghareman Khoshnam als jemanden, der da ist, wenn man Hilfe benötigt. Warum er, der einen starken Integrationswillen habe, der sich einbringe, der die Sprache lerne, abgeschoben werden soll, versteht Joachim Scheuber nicht.

Sein Chef schätzt Khoshnam als Azubi

Ähnlich ergeht es Hans-Jürgen Raithle, der Ghareman Khoshnam im gleichnamigen Modehaus zum Einzelhandelskaufmann ausbildet. Und das unter widrigen Bedingungen. „Nach dem Gerichtsurteil war er total durcheinander“, erzählt der Winterbacher Einzelhändler. Weil seine sprachlichen Fähigkeiten, aber auch seine Konzentration in der Schule litten, wurde eine Wiederholung des ersten Lehrjahres beschlossen. Der zweite Versuch sei trotz der Coronakrise wesentlich besser gelaufen, berichtet Hans-Jürgen Raithle, der viel Zeit in seinen Mitarbeiter investiert.

Er schätzt seinen Auszubildenden aus mehreren Gründen: „Er fügt sich gut ins Team ein, er ist pünktlich, er ist freundlich. Und er hat einen Blick dafür, was die Kunden benötigen“, zählt er auf. Man merke Ghareman Khoshnam seine Erfahrung an und seine Dienstleistungsorientierung. „Es ist schwierig, heute so jemanden zu finden.“ Für ihn sei Khoshnam nicht ein Azubi, der irgendwie mitläuft, sondern jemand, der gebraucht wird und der fehlt, wenn er nicht da ist.

Das Arbeitsverbot ist erst einmal ausgesetzt

Umso bitterer war das Arbeitsverbot, das im Frühjahr gegen Khoshnam ausgesprochen wurde. Für Hans-Jürgen Raithle in mehrfacher Hinsicht ein Schlag ins Gesicht. Es sei doch vom Land gewünscht, dass man auch als Arbeitgeber helfe, Flüchtlinge zu integrieren, ihnen Arbeit gebe. Und Raithle fühlt sich in seiner Ehre gepackt: „Ich habe eine Zusage gemacht, dass ich ihn drei Jahre ausbilden werde. Deswegen werde ich ihn auch nicht einfach kündigen. Ich will ein zuverlässiger Partner sein“, sagt Raithle, der sich diese Verlässlichkeit aber auch für sich selbst wünscht – vonseiten des Staats und der Industrie- und Handelskammer. „Ich möchte, dass meine Azubis bis zum Ende bleiben können, egal, wo sie herkommen.“

Weil Hans-Jürgen Raithle und Joachim Scheuber verschiedene Hebel in Bewegung gesetzt haben und weil Ghareman Khoshnam zugesichert hat, sich bei der Klärung seiner Identität mehr zu engagieren, darf er derzeit seine Ausbildung fortsetzen – zumindest mal bis in den November hinein. Die ganze Hoffnung des Pfarrers liegt in einer Wiederaufnahme des Verfahrens, bei dem seiner Ansicht nach einiges schief gelaufen ist. „Bei jedem Blechschaden vertrauen Richter auf das Gutachten von Fachleuten. Darum verstehe ich nicht, warum nicht bei religiösen Fragen auf unser Fachwissen zurückgegriffen wird“, sagt Scheuber, der sich zudem Dolmetscher wünscht, die sich mit dem Christentum auskennen.

Im Iran droht Konvertiten die Todesstrafe

Und Ghareman Khoshnam möchte noch einmal betonen, dass er sich seinen Glaubenswechsel garantiert nicht ausgedacht hat. „Niemand will seine Heimat verlassen. Ich wollte bleiben, wollte arbeiten, aber ich musste gehen. Ich hätte 100 Prozent Probleme bekommen“, sagt er. Wer sich im Iran vom Islam abwendet, befindet sich in Lebensgefahr und muss mit der Todesstrafe rechnen.