Neue Handys sind nicht nur beliebt, sondern meist auch teuer. Foto: AFP

Gerade erst hat Apple das iPhone 8 vorgestellt. Mit dem Erscheinen neuer Handymodelle häufen sich bei Versicherern meist auch die Schadensmeldungen von alten Geräten.

Stuttgart - Das Handy vom Bekannten fallen lassen? Keine Panik: Solche Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung. Seltsam nur, dass sich mit dem Erscheinungstermin neuer Modelle bei den Versicherern meist die Schadensmeldungen an Altgeräten häufen. Für viele Zeitgenossen scheint es offenbar verlockend, sich auf einen Betrugsversuch einzulassen und einen Schaden vorsätzlich zu verursachen – den Vorfall aber als Malheur darzustellen, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Die neuesten Handymodelle sind schließlich nicht nur beliebt, sondern meist auch teuer.

Im Schnitt ist laut Angaben aus der Versicherungsbranche eine von zehn Schadensmeldungen erfunden oder manipuliert. Am häufigsten betroffen ist die private Haftpflichtversicherung. „Doch Versicherungsbetrug ist keine Bagatelle, sondern strafbar. Das gilt auch schon für den Versuch“, sagt Arnd Schröder vom Vergleichsportal Toptarif. Insgesamt gehen die Schaden- und Unfallversicherer laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davon aus, dass Versicherungsbetrüger jedes Jahr einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro verursachen.

Elektrogeräte werden vermehrt geprüft

Gerade wenn neue Modelle auf den Markt kommen, schauen die Versicherer daher sehr genau hin. Mittlerweile werde fast jeder eingereichte Schaden intensiv geprüft und rekonstruiert – oft auch von Sachverständigen. Zudem müssten defekte Geräte immer häufiger zur Prüfung vorgelegt werden. „So werden vor allem vorsätzlich herbeigeführte Schäden schneller entlarvt“, sagt Schröder. Eine Untersuchung deutscher Versicherungen hat ergeben, dass von 2000 geprüften Fällen mehr als die Hälfte nicht plausibel war. Statt Schäden zu erstatten oder ein Ersatzgerät bereitzustellen, schickten Versicherer beschädigte Elektrogeräte mittlerweile auch häufiger zur Reparatur. Zudem kalkulierten die Versicherer die Kosten des Versicherungsbetrugs in ihre Prämien mit ein. Die höheren Beitrag müssen alle Versicherungsnehmer mittragen.

Haftpflicht erstattet nur Zeitwert

Bei der Versicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht abgedeckt. Im Gegenteil: Solche Vergehen werden gar mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Zudem kündigt der Versicherer den Vertrag mit dem Kunden und fordert geleistete Zahlungen und Gutachterkosten zurück.

Was viele Verbraucher auch nicht wissen: Die Haftpflichtversicherung erstattet in der Regel nur den Zeitwert einer Sache – also den Wert, den beispielsweise ein Smartphone zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Da der Preisverfall bei elektronischen Geräten sehr hoch sei, könne ein zwei Jahre altes Handy – je nach Modell – unter Umständen nur noch 100 Euro wert sein, sagt Schröder.