Die Zukunft von Tengelmann ist ungewisser denn je. Besonders die rund 4000 Tengelmann-Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen (im Bild: eine Filiale in Essen) bangen um ihre Jobs. Foto: dpa

Der Hohenheimer Mikroökonom Ulrich Schwalbe stellt in Frage, ob die Genehmigung einer wettbewerbsbeschränkenden Fusion das richtige wirtschaftspolitische Instrument ist, um Arbeitsplätze zu sichern. Genau das bezwecke Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit seiner Ministererlaubnis.

Stuttgart - Der Verkauf von Tengelmann an Edeka steht auf der Kippe. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat am Dienstag in einer Eilentscheidung die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel (SPD) kassiert. Begründung: Der Minister habe seine nötige Neutralität aufgegeben, indem er im Laufe des Verfahrens „unzulässige Geheimgespräche“ mit den Chefs von Edeka und Tengelmann geführt habe. Im Gespräch mit dieser Zeitung verteidigt der Wettbewerbsexperte Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim die Argumentation des OLG.

Herr Schwalbe, das Oberlandesgericht Düsseldorf spricht von „unzulässigen Geheimabsprachen“, der Bundeswirtschaftsminister von einem „üblichen Verfahren“ und greift den zuständigen Kartellsenat am OLG scharf an. Wer hat Recht?
In der Frage, ob Inhalte von Gesprächen bewusst vor am Verfahren beteiligten Dritten verheimlicht worden sind, steht zunächst einmal Aussage gegen Aussage. Wenn es wirklich so ist, dass in den vom Gericht angeforderten Akten des Bundeswirtschaftsministeriums Gespräche zwischen Herrn Gabriel und den Edeka- und Tengelmann-Chefs vermerkt sind, deren Inhalte allerdings nicht aktenkundig wurden, ist das problematisch.
Wie hätte sich Gabriel verhalten sollen?
Die Gespräche zu führen, ist kein Versäumnis – im Gegenteil. Aber die anderen am Ministererlaubnisverfahren Beteiligten hätten entweder dazu gebeten oder wenigstens anschließend über die Gesprächsinhalte informiert werden müssen. Ein solches Verfahren soll ja eben gerade sehr transparent und strukturiert ablaufen. Das scheint hier gleich in mehreren Punkten nicht der Fall gewesen zu sein. Allerding gab es ja extra eine öffentliche Anhörung, bei der der Wirtschaftsminister mehrere Stunden persönlich anwesend war, um sich einen Eindruck von den unterschiedlichen Positionen der einzelnen Beteiligten zu verschaffen.
Also am Ende „nur“ schwere handwerkliche Fehler – oder doch bewusste Verschleierung von Absprachen?
Ich würde zu der Aussage tendieren, dass Herr Gabriel sich zumindest nicht besonders geschickt verhalten hat. Es entsteht dadurch beim außenstehenden Dritten der Eindruck, dass da möglicherweise „im Geheimen“ Arrangements getroffen worden sind, die auch nicht für die Ohren der anderen Beteiligten oder der Allgemeinheit bestimmt waren. Ob das stimmt, bleibt offen: Das Gericht hat dem Minister ja keine Befangenheit zur Last gelegt, sondern nur festgestellt, dass sein Verhalten Anlass zur Besorgnis der Befangenheit gibt. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Der frühere Chef der Monopolkommission, Daniel Zimmer, ist am 17. März unmittelbar nach der Erteilung der Ministererlaubnis zurückgetreten. Begründung: Die Sondererlaubnis sei eine „klare Fehlentscheidung“ und „unter Gemeinwohlgesichtspunkten die schlechteste aller Lösungen“, sie schade dem Wettbewerb und langfristig auch den Beschäftigten. Wären Sie zu einem ähnlichen Schluss gekommen?
Ganz klar ja. Im Gegensatz zum Bundeskartellamt, dass seine Entscheidungen ausschließlich an den Auswirkungen auf den Wettbewerb orientiert, bezieht die Monopolkommission in ihrer Empfehlung auch außerwettbewerbliche Aspekte mit ein. Dies betrifft insbesondere gesamtwirtschaftliche Vorteile der Fusion oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit an dem Zusammenschluss. In ihrer Abwägung kam die Monopolkommission zu dem Schluss, dass die wettbewerblichen Nachteile überwiegen. Gabriel hat auch abgewogen, aber anders entschieden.