Die Arbeitgeber aus Baden-Württemberg hatten mit Hilfe der CSU massiv auf die große Koalition in Berlin eingewirkt, um den Gesetzentwurf zur Zeitarbeit und den Werkverträgen zu entschärfen. Mit dem Kompromiss können sie „gut leben“, sagt ihr Hauptgeschäftsführer Dick.
Herr Dick, die Koalition hat sich zum Kompromiss bei Werkverträgen und Zeitarbeit durchgerungen – bleiben die Arbeitgeber bei ihrer Ablehnung des Pakets?
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das Ganze nicht nötig gewesen wäre, weil es heute schon genügend Rechtsmittel gibt. Wenn es aber schon sein musste, können wir mit dem aktuellen Ergebnis leben.
Wird der Einsatz der beiden Instrumente dadurch stark beeinträchtigt?
Bei den Werkverträgen eher nicht, weil die zuvor geplanten Einschränkungen deutlich zurückgeschnitten worden sind. Damit können wir gut leben, um das klar zu sagen. Ich glaube nicht, dass die Werkverträge darunter leiden – doch wird es auch nicht zu mehr Werkverträgen führen.
Kann aber auch der generelle Streit um die Werkverträge damit befriedet werden?
Das ist eine der Kardinalfragen. Es liegt nicht an uns, sondern an den Gewerkschaften und an Teilen der politischen Landschaft, ob da Frieden einzieht. Wir hoffen das sehr. Kein Mensch kann zwar ausschließen, dass es auch künftig beabsichtigten, echten Missbrauch geben wird – also etwa verdeckte Leiharbeit, möglicherweise um die Equal-pay-Regelung oder die Höchstüberlassungsdauer zu umgehen. Davon raten wir als Verband aber dringend ab. Zudem kann echter Missbrauch zu Recht konsequent geahndet werden. Das wäre allerdings auch schon bisher möglich, dazu hätte es keiner weiteren Rechtsänderungen bedurft.
Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld die aus ihrer Sicht gröbsten Mängel – einen Kriterienkatalog zur Definition von Werkverträgen – verhindert. Hätte dieser das Instrument zerstört?
Er hätte eine maximale Rechtsunsicherheit mit fast unübersehbaren Konsequenzen reingebracht. Die tägliche Praxis ist halt wesentlich vielfältiger geworden. Das ist nun mal so. So wären die Risiken gestiegen und der Beratungsbedarf extrem hoch geworden.
Umstrittener war der Part zur Zeitarbeit. Sehen Sie diese nun stark eingeschränkt?
Die Zeitarbeit wird unter der Neuregelung deutlich mehr leiden. Vor allem die Unsicherheit, was „Equal Pay“ bedeutet, kann ein Problem werden. Die Tarifvertragsparteien müssen sich darum nun genauso Gedanken machen wie um die Höchstüberlassungsdauer. Das wird ein langes Austarieren über verschiedene Tarifvertragsparteien hinaus erfordern. Insofern sind alle froh, dass das Gesetz erst zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Da bleibt noch Vorbereitungszeit.