Wolfgang Seibel leitet den Lehrstuhl öffentliche Verwaltung an der Uni Konstanz. Foto: Universität Konstanz

Der Konstanzer Professor für Verwaltungswissenschaften, Wolfgang Seibel, sieht das Zahlen von Zwangsgeldern durch Behörden äußerst kritisch. Eine Behörde müsse im Rechtsstaat ein Vorbild sein.

Herr Professor Seibel, im Fall Sami A. in Bochum aber auch bei Fahrverboten werden Zwangsgelder gegen Behörden diskutiert. Was ist das überhaupt?
Im Unterschied zu uns Privatleuten kann der Staat auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts seine Forderungen oder Auflagen selbst vollstrecken, unter eng definierten Voraussetzungen durch physischen Zwang, aber auch finanzielle Sanktionen, also durch Zwangsgelder. Zwangsgelder sind ein Mittel der Durchsetzung einer gesetzlichen Pflicht, die von Behörden und Gerichten typischerweise gegen Privatpersonen oder Firmen verhängt werden können, aber auch gegen andere staatliche Einrichtungen, wenn die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Es kann also auch ein Gericht ein Zwangsgeld gegen eine Kommunalbehörde verhängen, so wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Stadt Bochum, weil die dortige Ausländerbehörde ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, den zu Unrecht abgeschobenen Sami A. nach Deutschland zurückzuholen. Ein Politikum wäre es, wenn die Kommunalbehörde tatsächlich, wie das Oberverwaltungsgericht Münster angibt, keinerlei Bemühungen unternommen haben sollte, die gerichtliche Anordnung umzusetzen. Das wäre die demonstrative Missachtung einer Rechtspflicht. Das wiegt bei einer Behörde, die ja den Rechtsstaat verkörpert, besonders schwer.
Der Freistaat Bayern hat mehrfach Zwangsgelder gezahlt, weil er sich der Anordnung von Fahrverboten für München widersetzte. Ist das akzeptabel?
Das ist dann vollkommen inakzeptabel, wenn es vorsätzlich und unter bewusster Inkaufnahme des Zwangsgeldes passiert. Auch hier wiegt die bewusste Verletzung einer Rechtspflicht besonders schwer, weil Regierung und Verwaltung in Sachen Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Also muss man genau prüfen, was der Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung durch eine Behörde zugrunde liegt. War es ein Mangel an Kontrollmöglichkeiten für ein Fahrverbot oder fehlte schlicht der politische Wille, ein Fahrverbot durchzusetzen?
Sind Zwangsgelder zwischen Behörden nicht relativ selten?
Ich kenne keine Statistik dazu. Aber grundsätzlich sind Zwangsgelder zur Durchsetzung rechtskonformen Verhaltens von Behörden natürlich extreme Ausnahmefälle. Deutschland ist schließlich keine Bananenrepublik. Der Regelfall ist, dass bei uns der Rechtsstaat die von ihm selbst erlassenen Gesetze ernst nimmt und umsetzt.
Beantragt die EU-Kommission nicht auch oft Zwangsgelder gegen Mitgliedsländer?
Dieses Sanktionsmittel im EU-Recht existiert nicht von ungefähr. EU-Recht in das nationale Recht von 28 EU-Staaten umzusetzen ist natürlich ein chronisches Problem. Insofern kann man Zwangsgelder auf europäischer Ebene noch eher verstehen als auf nationaler Ebene. Aber wenn beispielsweise ein Ministerpräsident wie der von Niedersachsen, Stephan Weil, jetzt sagt, seiner Ansicht nach seien die Emissionsgrenzwerte der EU zu rigide, dann ist auch das eine Missachtung von EU-Recht, also von Rechtsstaatlichkeit, und man kann sich fragen, warum ein Politiker mit so etwas durchkommt. Die Grenzwerte existieren nicht aus Jux und Tollerei, die EU hat sie eingeführt – selbstverständlich mit Zustimmung Deutschlands – zum Schutz eines elementaren Grundrechts, nämlich von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit von Menschen. Genau das ist der Hintergrund der Klage der EU im Mai gegen Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen vor dem Europäischen Gerichtshof. Und ihres Hinweises, dass Deutschland zu wenig unternimmt zur Aufarbeitung des Massenbetrugs durch manipulierte Diesel-Motoren und der daraus folgenden massiven Umweltbelastung. Herr Weil als Ministerpräsident des VW-Großaktionärs Niedersachsen ist nicht nur einer der Hauptverantwortlichen dieser skandalösen Unterlassungen, sondern offensichtlich unbelehrbar, was den Grundrechtsschutz im Bereich der Luftreinhaltung betrifft. Davon sind in der Praxis vor allem Kinder, ältere Menschen und atemwegskranke Menschen betroffen. Da sind Zwangsgelder eigentlich noch eine milde Maßnahme. Dazu kann es aber kommen, wenn Deutschland vor dem EuGH unterliegen sollte.
Kann man pauschal sagen, wenn ein Zwangsgeld verhängt wird, hat sich die zahlende Behörde nicht rechtstreu verhalten?
Genauso ist es. Rechtstreue Behörden muss man zu nichts zwingen.