Von dem Gesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs (Symbolbild). Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Ermittler dürfen sich in einschlägigen Internetforen künftig als Kinder ausgeben – und haben dadurch mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch im Netz. Auch der Zutritt zu solchen Foren soll für Beamte leichter werden.

Berlin - Ermittler haben künftig mehr Befugnisse im Kampf gegen Kinderpornografie und Missbrauch im Internet. Der Bundesrat billigte am Freitag ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um sich damit Zutritt zu den Foren zu verschaffen.  

Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich nunmehr auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt. 

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Der Einsatz computergenerierter Bilder soll nur speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Das Anbieten solchen Materials gilt häufig als „Eintrittskarte“ in die entsprechenden Chatrooms im Darknet.