Seit Montag ist der Cannabiskonsum freigegeben. Doch nicht überall darf gekifft werden. Unsere interaktive Karte zeigt die Verbotszonen in Stuttgart.
Seit 1. April ist Cannabiskonsum in Deutschland legal, der Besitz kleiner Mengen ist erlaubt. Trotzdem darf nicht überall auf der Straße gekifft werden. Im Umkreis von Schulen, Spielplätzen und ähnliche Einrichtungen gilt ein Verbot. Wo ist Kiffen in Stuttgart erlaubt?
Wir haben die 100-Meter-Abstandsregel aus dem Gesetz auf eine interaktive Karte übertragen. Sie zeigt: In weiten Teilen der Stadt ist Kiffen weiterhin tabu, jedenfalls sofern die Polizei das Gesetz eins zu eins in ihre Kontrollen überträgt. Besonders in der Innenstadt gibt es nur wenige Straßenzüge, die definitiv nicht unter ein Verbot fallen:
Laut Gesetz ist Cannabiskonsum „in Sichtweite“ von Schulen, Kindergärten etc. verboten, wobei diese Sichtweite in jedem Fall nach 100 Metern endet. Offiziell festgelegt sind die Zonen damit nicht. Ihre maximale Ausdehnung umfasst einen 100-Meter-Umkreis (in der Karte grau markiert), den wir um alle Schulen (orange), Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen (rot), Sportstätten (blau) und Spielplätze (grün) gezogen haben.
Schwarz markiert sind Fußgängerzonen: Hier gilt von 7 bis 20 Uhr ein Konsumverbot. Der Schlossplatz (schraffiert) gehört dem Land Baden-Württemberg, das noch klären will, ob dort dieselben Regeln gelten wie in der Fußgängerzone. Im Schlossgarten ist Kiffen jedenfalls künftig ebenfalls erlaubt, wie das Finanzministerium mitgeteilt hat – mit wenigen Ausnahmen.
Polizei sagt nicht, wie sie kontrollieren wird
Die Stuttgarter Polizei hat sich auf Anfrage nicht festlegen wollen, wie sie die Verbotszonen kontrollieren möchte. Der Blick auf unsere Karte zeigt, dass einige vermutlich beliebte Orte für einen Joint nicht unter die gesetzlichen Einschränkungen fallen, etwa der komplette Feuerseeplatz und der Aussichtsbereich der Karlshöhe , der Eugensplatz und der Park der Villa Berg oder der Max-Eyth-See. Auch in den Außenbezirken sind die Verbotszonen vielfach nicht durchgängig.
Viel hängt davon ab, wie die Polizei die Regeln durchsetzt. Auch „in unmittelbarer Gegenwart“ von Unter-18-Jährigen ist der Konsum verboten, zudem dürfte es vielfach nicht ganz klar sein, ob und wie nahe man sich bei einem Spielplatz oder einer Schule befindet.
Daten und Regeln
Grundlage
Die hier gezeigten Cannabis-Verbotszonen sind nicht offiziell festgelegt, sondern wurden von unserer Redaktion auf Basis des digitalen Stadtplans der Stadt Stuttgart berechnet, um einen Eindruck von ihrer Größe zu vermitteln. Dafür wurden 100-Meter-Umkreise um die Standorte aller Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten und Spielplätze gezogen. Das Gesetz sieht zudem ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr vor.
Anbauvereine
Ebenfalls verboten bleibt Cannabiskonsum in den geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen – wo sie sich befinden werden, ist aber noch nicht klar. Die Clubs müssen ebenfalls einen Abstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen und Kitas und Co. einhalten.