Die LBBW macht sich der unterlassenen Meldung eines Verdachts des Insiderhandels schuldig. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) muss ein sechsstelliges Bußgeld zahlen. Der Grund: Ein Kunde habe sich des Insiderhandels schuldig gemacht, die Bank hatte dies nicht gemeldet.

Wegen der unterlassenen Meldung eines Verdachts des Insiderhandels hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen die Landesbank Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 498 000 Euro verhängt.

Der Vorwurf richtete sich nicht gegen einen Mitarbeitenden der Bank, sondern gegen einen Kunden, wie ein Sprecher der größten deutschen Landesbank am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Weitere Details nannte er mit Verweis auf das Bankgeheimnis nicht. Die Bank akzeptiere das Bußgeld.