Eltern zahlen unterschiedlich hohe Beträge für die Obhut ihrer Kinder in Kitas, die SPD wollte ein Volksbegehren für eine kostenlose Betreuung. Das ist nun vom Tisch.
Stuttgart - Das geplante Volksbegehren für eine kostenlose Kinderbetreuung im Südwesten ist vorerst an rechtlichen Hürden gescheitert. Das Innenministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass der von der oppositionellen SPD gestellte Antrag auf das Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat - auch nicht über Abgabengesetze. Die SPD will gegen diese Entscheidung vorgehen und vor das Landesverfassungsgericht ziehen, wie sie mitteilte.
Die SPD will eine kostenlose Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt im Südwesten durchsetzen. Ihr Gesetzentwurf sieht eine Beitragsfreiheit für bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche vor. Mitte Februar übergab die SPD 17.000 Unterschriften und reichte einen Zulassungsantrag ein, den das Innenministerium jetzt ablehnte. Wäre der Antrag genehmigt worden, hätte die SPD noch weitere Unterschriften sammeln müssen. Nötig gewesen wären Unterschriften von einem Zehntel der Wahlberechtigten im Südwesten - das sind etwa 770.000 Stück.
In den baden-württembergischen Kommunen müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht von 529 Millionen Euro im Jahr, die dann aus dem Landesetat kommen sollen. Die grün-schwarze Landesregierung lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte erklärt, zwar dürften Menschen mit kleinen Einkommen nicht über Gebühr belastet werden. Aber alle zu entlasten, das gebe der Haushalt nicht her.