Ein Mitarbeiter des Innenministerium muss wegen seiner geleisteten Fluchthilfe nicht mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Foto: dpa

Ein Mitarbeiter des baden-württembergischen Innenministeriums muss nicht mit Konsequenzen wegen seines Engagements in der Flüchtlingshilfe rechnen. Er soll in seiner Freizeit Menschen bei der Flucht vor dem IS geholfen haben.

Stuttgart - Ein Mitarbeiter des Innenministeriums muss keine disziplinarischen Konsequenzen befürchten, weil er in seiner Freizeit Menschen bei der Flucht vor der Terrormiliz IS geholfen hat. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Donnerstag in Stuttgart, disziplinarische Maßnahmen wären rechtlich nicht haltbar. Es habe sich um private Aktivitäten des Mitarbeiters gehandelt.

Er wünsche sich aber, dass sich Mitarbeiter des Ministeriums auf ihre dienstlichen Aufgaben konzentrierten. Dies sei dem Betroffenen auch so übermittelt worden. Eine Anweisung, dass er solche Aktivitäten in der Freizeit unterlassen solle, gebe es aber nicht.

Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ in seiner Ausgabe vom 20.5. berichtete, soll der Mann, der Referent im Ministerium ist, bei der Fluchthilfe für Laura H., einer niederländischen Konvertitin aus der IS-Hochburg Mossul im Norden Iraks, eine tragende Rolle gespielt haben. Er soll die Rettungsaktion organisiert haben, die daneben ging.

Laura H. und ihre Familie gerieten nach „Spiegel“-Informationen in einen Schusswechsel zwischen Peschmerga-Milizen und IS-Kämpfern. Der Mann von Laura H. wurde dabei offenbar schwer verletzt. Laura H. konnte sich retten. Die oppositionelle FDP im baden-württembergischen Landtag sieht bei dem Fall Aufklärungsbedarf.