Seit in Winnenden 15 Menschen einem Amoklauf zum Opfer fielen, fordern Hinterbliebene die Ächtung großkalibriger Waffen. Doch damit haben sie weder politisch noch juristisch Erfolg.

Stuttgart - Baden-Württemberg ist mit seinem Versuch gescheitert, die Hürden für den Besitz großkalibriger Waffen zu erhöhen. „Leider habe ich für meinen Vorstoß, bestimmte Waffen vom sportlichen Schießen auszunehmen und den privaten Waffenbesitz weiter einzuschränken, beim Bund und bei der großen Mehrheit der Länder keine Unterstützung gefunden“, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) den Stuttgarter Nachrichten.

Seine Kollegen schlossen sich stattdessen auf ihrer jüngsten Konferenz der Haltung des Bundesinnenministers an, wonach „ein messbarer Sicherheitszuwachs von einer solchen Regelung nicht zu erwarten“ wäre. Zum einen sei die Bedeutung großkalibriger Sportwaffen für Delikte gering, zum anderen hätten auch kleinkalibrige Pistolen und Revolver ein tödliches Potenzial.

Lediglich Bremen unterstützte die Auffassung Galls, wonach der Waffenbesitz auf ein tatsächlich vorhandenes Bedürfnis reduziert werden sollte. Der Antrag des Landes, eine Gesetzesänderung zu prüfen, fand jedoch keine Mehrheit. Politisch, so heißt es im Innenministerium, sei diese im grün-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Verschärfung erst einmal vom Tisch.

Hinterbliebene der Opfer des Winnenden-Massakers von 2009 bedauerten die Entscheidung. „Es wird immer wieder die falsche Frage gestellt, warum man Großkaliber verbieten müsse“, sagte Gisela Mayer, Vorsitzende der Stiftung gegen Gewalt an Schulen. Stattdessen müsse man fragen, warum diese überhaupt erlaubt seien. Großkalibrige Waffen seien fürs Militär und nicht für Sportschützen gemacht.

Eine Initiative von Hinterbliebenen ist Ende Mai vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit einer Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz gescheitert.