Hat selbst einen Organspendeausweis: Gesundheitsminister Jens Spahn Foto: dpa

Zu wenige Menschen sind bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Gesundheitsminister Spahn will das ändern – mit der sogenannten Widerspruchslösung. Findet er den richtigen Ansatz?

Berlin - Genau 1296 postmortale Organspender gab es im Jahr 2010 in Deutschland. Seitdem geht es bergab. Nur 797 waren es 2017. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nun eine Trendwende einleiten: Künftig solle jeder Deutsche automatisch Spender sein, solange er oder die Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies wird als „doppelte Widerspruchslösung“ bezeichnet.

Wie ist die Organspende in Deutschland rechtlich geregelt? Seit 1997 gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Die Zustimmung kann per Organspendeausweis dokumentiert oder mündlich gegeben werden, etwa einem Angehörigen gegenüber. Angehörige müssen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese sich zu Lebzeiten nicht festgelegt hat. 2012 hat der Bundestag die bestehende Regelung durch die „Entscheidungslösung“ ergänzt. Demnach soll sich jeder Bürger mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinandersetzen. Gesetzliche und private Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Organspende zu informieren und sie mit Spenderausweisen zu versorgen. Eine Pflicht zur Entscheidung gibt es nicht. Allerdings ist es erklärtes Ziel der Regelung, den Druck auf die Bürger zu erhöhen, sich aktiv für oder gegen eine Spende auszusprechen. Das soll auch Angehörige entlasten, die im Zweifel entscheiden müssen.

Welche Regelungen gibt es in anderen Ländern? Die erweiterte Zustimmungslösung gilt neben Deutschland auch in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz. Die meisten Länder Europas haben sich für die Widerspruchslösung entschieden: Hat eine verstorbene Person sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen, gilt sie als Spender. In einigen Ländern wurden Widerspruchsregister eingerichtet, um den Willen der Bürger zu dokumentieren. Die Widerspruchslösung haben Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. In den Niederlanden gilt die Regelung seit Anfang 2018, aber der Widerstand ist so groß, dass es eine Volksabstimmung geben könnte. In Belgien, Estland und Finnland gibt es eine Regelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen. Das ist die doppelte Widerspruchslösung, die Spahn auch für Deutschland will.

Wie läuft eine Organspende ab? Organe spenden können nur Verstorbene, deren Gehirn vor allen anderen Organen versagt (Hirntod) und deren Kreislauf auf der Intensivstation künstlich aufrechterhalten wird. Das geschieht nur in ein bis zwei Prozent der Sterbefälle im Krankenhaus. Der Hirntod wird anhand genau definierter Richtlinien festgestellt, um Fehldiagnosen zu verhindern. Die Richtlinien legt die Bundesärztekammer fest. Für Angehörige ist die Situation schwierig, da ein hirntoter Mensch nicht tot aussieht. Die Haut ist rosig, der Brustkorb hebt und senkt sich. Doch wird die künstliche Beatmung eingestellt, steht kurz darauf das Herz still. Bei einem Hirntod sind Ärzte verpflichtet, mit Angehörigen über eine Organspende zu sprechen. Es ist üblich, die Angehörigen auch zu fragen, wenn der Verstorbene sich eindeutig erklärt hat. Gemeinsam mit dem Arzt versuchen die Angehörigen dann, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen.

Wurde der Organspendeskandal überhaupt aufgearbeitet? Im Juli 2012 wurde bekannt, dass ein Oberarzt der Uniklinik Göttingen seine Patienten beim Empfang von Spenderlebern bevorzugt hatte. Zu diesem Zweck hatte er Labordaten manipuliert, wodurch die Transplantation für die Patienten dringlicher erschien. Das war der Anfang des Organspendeskandals, in dessen Folge die Spendenbereitschaft einbrach. Die Politik reagierte und überarbeitete das Transplantationsgesetz. Für Manipulationen wie in Göttingen sind nun Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Ausgeschlossen ist auch, dass in Kliniken ein Arzt allein entscheidet, welche Patienten er auf die Warteliste setzt. Zudem gibt es jetzt regelmäßige Kontrollen für Transplanteure.

Experten kritisieren allerdings weiter die Intransparenz des Transplantationssystems und seiner Regeln, die von der Bundesärztekammer formuliert werden. Letztlich müsse der Bundestag, der allein dafür legitimiert sei, über das Regelwerk entscheiden, fordern sie. Einige sprechen sich dafür aus, weniger auf die Dringlichkeit einer Transplantation zu setzen als auf deren langfristige Erfolgschancen. Wenn man dem folgte, hätte ein Alkoholkranker, der es nicht schafft, mindestens sechs Monate lang vor dem Eingriff „trocken“ zu bleiben, keinen Anspruch auf ein neues Organ.

Wie will Minister Spahn für mehr Spenderorgane sorgen? Der Minister setzt nicht nur auf die Widerspruchslösung, die politisch ohnehin nur schwer durchzusetzen sein dürfte, sondern in erster Linie auf Anreize für die Kliniken. Es fehle ihnen an Zeit und Geld, Organspender zu identifizieren, sagte Spahn kürzlich bei der Vorstellung seines Gesetzentwurf für mehr Spenderorgane. Kliniken sollen danach eine Grundpauschale für Kosten erhalten, die bei der Feststellung des Hirntods anfallen. Ferner soll es für Entnahmekrankenhäuser einen Zuschlag geben, wenn sie Kapazitäten etwa auf der Intensivstation bereitstellen. Spahn will außerdem erreichen, dass Herzen, Lebern und Nieren auch in kleineren Häusern entnommen werden können. Dafür soll ein neurologischer Bereitschaftsdienst installiert werden, damit flächendeckend Spezialisten für die Feststellung des Hirntods zur Verfügung stehen. Gestärkt werden sollen zudem die Transplantationsbeauftragten in Kliniken, die teils für ihre Aufgaben nicht freigestellt werden.