Die Bienen hätten Grund, einen Freudentanz zu machen. (Archivbild) Foto: dpa

Erstmals dürfen Bürger im Südwesten per Volksbegehren über einen Gesetzentwurf abstimmen. Innenminister Strobl spricht von einem historischen Tag für das Land. Den Bienenrettern aber steht die größte Hürde noch bevor.

Stuttgart - Das Volksbegehren für stärkeren Artenschutz in Baden-Württemberg ist rechtlich zulässig. Das teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September. „Heute ist ein historischer Tag für Baden-Württemberg“, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. „Dieses Volksbegehren ist zulässig, und damit ist klar: Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht.“

Die Aufgabe des Innenministeriums sei nicht die inhaltliche Bewertung des Anliegens, sondern die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, sagte Strobl. Zum einen lägen die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch 10 000 Unterschriften – vor, zum anderen sei der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen zulässig.

„Startschuss für den Kampf gegen das Artensterben“

Unter dem Motto „Rettet die Bienen“ waren im Südwesten seit Mai knapp 36 000 Unterschriften gesammelt worden - mehr als dreimal so viel wie nötig. Ende Juli hatten die Initiatoren den Zulassungsantrag und die Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Für ein erfolgreiches Volksbegehren braucht es nun die Unterstützung von jedem zehnten Wahlberechtigten im Südwesten - rund 770 000 Menschen. Die schon gesammelten Unterschriften zählen nicht dazu, Unterstützer müssten also erneut ihre Unterschrift setzen.

„Für die vielen bedrohten Arten in Baden-Württemberg ist heute ein guter Tag“, kommentierte David Gerstmeier, einer der Initiatoren von proBiene, die Entscheidung. Das Begehren wird von einem Bündnis aus verschiedenen Organisationen unterstützt, zu dem unter anderem Naturschutzverbände, Bio-Anbauverbände und die Klimaaktivisten der Protestbewegung Fridays for Future gehören. Das Bündnis wolle die Unterschriften in allen rund 1100 Kommunen des Landes sammeln.

Die Initiative fordert nach eigenen Angaben den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, die Halbierung von Pestiziden bis 2025 und ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten. Unter anderem Imker und Biobauern sowie Politiker verschiedener Parteien hatten den Gesetzentwurf kritisiert.

„Mit der Zulassung des Volksbegehrens ist heute der Startschuss für den Kampf gegen das Artensterben gefallen“, sagte Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Baden-Württemberg. „Menschen haben die Macht, der Politik den Weg zu weisen. Mit dem Volksbegehren kann die Zivilgesellschaft den größten politischen Druck ausüben und das Artensterben in Baden-Württemberg zumindest aufhalten.“

Volksabstimmung möglich

In Bayern hatten bei einem Volksbegehren rund 1,7 Millionen Menschen für einen Gesetzentwurf für einen stärkeren Artenschutz unterschrieben - fast 18,4 Prozent der Wahlberechtigten.

Das Innenministerium will die Zulassung einschließlich des Gesetzentwurfs kommende Woche im Staatsanzeiger bekanntmachen. Einen Monat nach der Veröffentlichung soll dann die sogenannte freie Sammlung der Unterschriften auf den Straßen beginnen. Weitere vier Wochen später werde die dreimonatige amtliche Sammlung starten, bei der sich die Bürger zudem in ihren Gemeindeverwaltungen in Listen eintragen können. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres.

Ist das Volksbegehren erfolgreich und erreicht die 770 000 Unterschriften, wird der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt. Wenn der Landtag nicht unverändert zustimmt, gibt es eine Volksabstimmung - diese würde laut Innenministerium wohl im Herbst 2020 stattfinden.

Das bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand nach Angaben des Innenministeriums 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand. Hintergrund war damals die Gebietsreform in Baden-Württemberg.