Die BI spielt auf der Klaviatur möglicher Protestformen – musikalisch und jetzt mit einer Bürgerbefragung. Foto: Simon Granville

Formal kann die Aktion am 15. September nichts bewirken, doch sie soll die Kritik der Gegner am Bau einer Erstaufnahmestelle und an der Landesregierung unterstreichen.

Die Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen Lea Tamm-Asperg“ (GGLTA) setzt ihre Ankündigung um und führt eine Bürgerabstimmung durch. Und zwar in Tamm und Asperg am Sonntag, 15. September zwischen 8 und 16 Uhr. Formal hat das Ergebnis der Abfrage keine Auswirkung, dessen ist man sich bei der BI bewusst. „Es ist Symbolik und soll eine Signalwirkung in Richtung Stuttgart haben. Wir beteiligen die Bürger, die Politik nicht“, erklärt Thomas Walker, einer der BI-Sprecher.

Einen Monat hatte das Land Zeit, um auf ein Ultimatum der Bürgerinitiative für eine Bürgerbeteiligung zu reagieren. Die Frist verstrich am Montag, 22.  Juli, ohne ein konkretes Angebot der grün-schwarzen Landesregierung. Die Bürgerinitiative hält das für ein Aussitzen des Problems.

Um diese Grünzone geht es. Foto: Werner Kuhnle

„Entgegen den ständigen vollmundigen Versprechungen zu mehr Bürgerbeteiligung – und trotz mehrfacher Bitten seitens der BI – weigert sich die Landesregierung beharrlich, eine echte und ehrliche Bürgerbeteiligung zum Thema Landeserstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung der BI. Der Gipfel der Unverfrorenheit sei dabei die wiederholte Ankündigung des Staatsministeriums, allenfalls zum „Wie“, nicht aber zum „Ob“ einer Standortentscheidung mit der Bevölkerung sprechen zu wollen.

Die Bürgerinnen und Bürger können am 15. September per Stimmabgabe ihre Meinung zu verschiedenen Fragestellungen kundtun. Ein thematischer Schwerpunkt wird die geforderte Mitentscheidung der lokalen Bevölkerung über die in überörtlicher Zuständigkeit liegenden Unterbringungen für Zuwanderer sein. Als zentrale Frage steht auch die Errichtung einer LEA auf dem Schanzacker zur Abstimmung.

Landeserstaufnahmestelle: In Tamm und Asperg wird abgestimmt

In Tamm kann in der Kelter abgestimmt werden. Dort wird dann auch ausgezählt. Außerdem gibt es den ganzen Tag ein Rahmenprogramm. Seine Meinung kund tun kann man auch in Tamm auf dem Rathausplatz – hier von 8 bis 12 Uhr. Und in Asperg in der Stadthalle (Eingang Lurer Platz). Dort läuft die Abstimmung wie in der Tammer Kelter von 8 bis 16 Uhr. Die Stimmzettel sollen Anfang September an Haushalte in Tamm und Asperg verteilt werden. Es gibt sie zudem zum Download auf der Internetseite der BI.

Seit vielen Jahren werbe die Landesregierung und insbesondere Ministerpräsident Kretschmann für mehr Bürgerbeteiligung im Land. Das Staatsministerium unterhalte dafür immerhin eine eigene Stabsstelle. Von thematischen Einschränkungen sei bei den vollmundigen Ankündigungen nie die Rede. Doch beim Thema Zuwanderung kneife die Landesregierung und wolle von einer Bürgerbeteiligung nichts mehr wissen, und zwar ohne nachvollziehbare Begründung für diese Weigerung, kritisiert die BI.

Gemeinderäte, Bürgermeister und Bürger aus Tamm und Asperg setzen sich gemeinsam ein. Foto: Werner Kuhnle

Die Landesregierung habe bei kritischen Themen kein Interesse an der Meinung der Bevölkerung. Vielmehr verwende sie Mittel der Bürgerbeteiligung bewusst selektiv und taktisch – immer nur dann, wenn sie fest damit rechne, dass das Ergebnis die Bürgerbeteiligung im Sinne der eigenen politischen Agenda ausfalle.

Staatsministerium hält Bürgerbeteiligung bei Lea nicht für zielführend

Im Staatsministerium sieht man das anders und hält eine allgemeine Bürgerbeteiligung für nicht zielführend. Das hatte Staatsrätin Barbara Bosch bereits in einem Schreiben an die BI Ende Juli deutlich gemacht. Es stehe außer Frage eine Bürgerbeteiligung in einer Angelegenheit zu machen, in der die Landesregierung selbst nur wenige Handlungsmöglichkeiten habe. „Dies würde Entscheidungsspielraum vortäuschen“, erklärt Pressesprecherin Judith Hufnagel. Die Grundentscheidung zum „Ob“ der Standortentscheidung müsse das Land nach eingehender fachlicher Prüfung und entsprechend gesetzlicher und faktischer Rahmenbedingungen selbst treffen. „Diese Entscheidung ist, was den Schanzacker angeht, nicht abgeschlossen“, versichert Hufnagel.

Gestaltungsspielraum könne es vor Ort bei der Umsetzung der Standortentscheidung geben. Dazu stehe das Justizministerium im intensiven Austausch mit den entsprechenden Kommunen, in denen eine LEA konkret errichtet werde. „Grundsätzlich haben solche privaten Aktionsformen keine unmittelbare Verbindlichkeit für die Landesregierung“, nimmt Hufnagel Bezug auf die Abstimmung am 15. September