Am Straßenrand geparkte Anhänger sind vielen ein Dorn im Auge.. Foto:  

Künftig können auch die Halter von falsch geparkten Anhänger belangt werden. Das war bislang nicht möglich. Für die Änderung des Verkehrsgesetzes hatte der Ludwigsburger Landrat lange gekämpft.

Ludwigsburg/Berlin - Für Dietmar Allgaier (CDU) dürfte es der Beweis sein, dass es sich manchmal lohnt, so lange politisch dicke Bretter zu bohren, bis der Durchschlag von Ludwigsburg nach Berlin gelingt. Der Landrat kämpft seit vielen Monaten dafür, dass dauerhaft abgestellte Anhänger aus dem öffentlichen Straßenraum und Wohngebieten verschwinden, zumal solche mit Werbung darauf. Nun gibt es für ihn zumindest einen Teilerfolg. Das Bundeskabinett hat entschieden, das Straßenverkehrsgesetz zu verschärfen. Der Bundestag hat ebenfalls bereits zugestimmt, der Bundesrat wird das wohl am 28. Mai noch tun, es gilt aber als ziemlich sicher, dass die Änderungen durchgehen.

 

Städte und Gemeinden können Bußgelder für verkehrswidrig abgestellte Anhänger dank dieser Verschärfung künftig auch dann verhängen, wenn sie den „Verursacher“ des Falschparkens – sprich den Fahrer im Auto vorneweg – nicht ermitteln können. Ergo können auch die Halter belangt werden. Sie müssen Bußgelder zahlen, wenn Anhänger verkehrswidrig abgestellt sind und können sich nicht mehr darauf berufen, keine Ahnung zu haben, wer ihr rollendes Eigentum bewegt und platziert hat. Das hilft den Kommunen, wenn auch das Abmahnen schon generell schwierig ist: Zwei Wochen dürfen Anhänger – wie jedes anderes Fahrzeug auch – auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt sein, gewährleistet sein muss nur, dass sie jederzeit entfernt werden können und einem „Verkehrszweck“ dienen.

Problem ist in vielen Städten und Kommunen bekannt

Dass sie das oft nicht tun, davon ist Allgaier überzeugt: Für ihn sind die Werbeanhänger meistens nur billige Reklametafeln auf Rädern, keine ordentlich abgestellten Fahrzeuge. Das, so betont der Landrat zur Causa regelmäßig, sehe man auch daran, dass Werbeanhänger gerne an Hauptverkehrsachsen stehen.

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Beispiele gibt es im Landkreis zuhauf. In Kornwestheim ist etwa das Hauptstraßennetz von der Problematik betroffen – so die Stuttgarter Straße, die Theodor-Heuss-Straße, die Zeppelinstraße und in Pattonville die John-F.-Kennedy-Allee. Dass das Problem hier ein reales ist, hat Allgaier schon während seiner langen Zeit als Erster Bürgermeister, zu dessen Bereich der Vollzugsdienst gehörte, feststellen können. Auch in Ludwigsburg selbst sind die Werbeanhänger ein Thema, so manche Beschwerde gebe es hier, heißt es aus der städtischen Pressestelle. Wobei in Ludwigsburg neben Werbeanhängern beispielsweise auch andere Dauerparker, etwa Getränkestandfahrzeuge oder Kleinlaster, ein gewichtiges Teil des Problems sind.

In Marbach ist vor allem das Areal entlang der Landesstraße rund um das Bootshaus von Werbeanhängern betroffen, wie Bürgermeister Jan Trost berichtet. In der Schillerstadt seien neben Anhängern aber auch Wohnwagen und Wohnmobile ein Ärgernis, die knappen Parkraum für sich beanspruchten.

Offene Ohren im Verkehrsministerium

Zurück zum Kabinettsbeschluss: Wie kam Allgaier, gut vernetzt, aber eben kein Minister, eigentlich dazu, in diese Ebene hinein wirken zu können? Der Landrat hat in den vergangenen Monaten ordentlich für sein Ansinnen geworben. Er schrieb dem Landesverkehrsminister Winfried Hermann, wandte sich außerdem ans Bundesverkehrsministerium. Gerade hier fand Allgaier offene Ohren und einen Hebel, was auch daran gelegen haben dürfte, dass der Ludwigsburger CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger, man kennt sich gut, Staatssekretär in Andreas Scheuers Behörde ist. Allgaier hatte Bilger gebeten, das Thema auf Bundesebene einzuspeisen – offenbar mit Erfolg.

Er habe den zuständigen Kollegen im Ministerium den Hinweis gegeben, dass es beim Thema illegal abgestellte Anhänger Probleme beim praktischen Vollzug auf kommunaler Ebene gebe, sagt Bilger gegenüber unserer Zeitung. „Das BMVI hat sich mit den anderen Bundesministerien dann auf das erwähnte Vorgehen geeinigt“, so der Staatssekretär. Dietmar Allgaier betonte, er bewerte den Beschluss aus Berlin positiv. „Das erleichtert die Ahndung der entsprechenden Parkverstöße sehr.“ Indes: Eigentlich wünscht sich der Landrat noch härtere Maßnahmen wie ein generelles Parkverbot für Werbeanhänger in Wohngebieten, oder auch höhere Bußgelder. Ob es noch so kommt? Vorbei ist die Debatte wohl noch nicht: Weitere Schritte würden folgen, sagte Steffen Bilger. „Straßen sind kein langfristiger Abstellort für Anhänger und eine solche Tat kein Kavaliersdelikt.“