Das Amtsgericht Besigheim verhängte für eine Attacke mit einem Stock auf einen Hundehalter eine Haftstrafe. Foto: dpa

Das Amtsgericht Besigheim hat am Montag einen 36-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt.

Ingersheim/Besigheim - Das Amtsgericht Besigheim hat am Montag einen 36-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2012 in Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) Spaziergänger mit einem Stock attackiert und einem Mann dabei beide Handgelenke gebrochen hat. Grund für den Gewaltausbruch des Mannes soll sein Hass auf Hunde gewesen sein, welche die Passanten auf der Waldlichtung ausführten.

Vor allem der nichtige Anlass und die massive Gewaltanwendung würden für dieses Strafmaß sprechen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Hätte das Opfer damals nicht die Arme zum Schutz erhoben, so der Vorsitzende, wäre auch eine mögliche Todesfolge nicht auszuschließen gewesen. „Die Schläge gingen gezielt in Richtung Kopf.“

Bei dem Vorfall im Juli vor drei Jahren soll der Verurteilte einen Stock nach dem Hund eines 68-Jährigen geworfen haben. Daraufhin warnte der Hundehalter ein Paar, das ebenfalls seinen Hund auf der Wiese nahe des Neckars ausführte. Scheinbar wie aus dem Nichts tauchte dann der Angeklagte auf und attackierte die Gruppe. Der 27-jährige Hundehalter lieferte sich in der Folge offenbar ein Gerangel mit dem Angeklagten, fiel im weiteren Verlauf aber auf den Rücken. Daraufhin drosch der Verurteilte mit dem Stock auf den jungen Mann ein, der zum Schutz beide Arme vor dem Gesicht verschränkt hatte, und brach ihm die Handgelenke. Anschließend, so berichteten es mehrere Zeugen während der Verhandlung, soll der Mann seelenruhig den Tatort verlassen haben.

Auch frühere Chefs bedroht

Das Amtsgericht verurteilte den Mann aber nicht nur wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Der Vorsitzende sah es auch als bewiesen an, dass der Mann in der Heilbronner Agentur für Arbeit mehrfach auffällig geworden sein. In einem Fall soll der 36-Jährige einen Sicherheitsmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn die Treppe hinuntergeschubst haben. Zudem soll der Angeklagte früheren Arbeitgebern telefonisch gedroht haben, ihnen „alle Knochen zu brechen“. Einer der Ex-Chefs engagierte daraufhin sogar einen Leibwächter.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Es könne nicht eindeutig belegt werden, dass es sich bei dem Mann, der die Hundehalter attackierte, um den 36-Jährigen handle. Die Zeugen würden sich nicht derart sicher an das Gesicht seines Mandanten erinnern, als dass sich daraus ein sicheres Urteil ableiten lasse. Außerdem sei positiv zu bewerten, dass sein Mandant sich nach einem längeren Aufenthalt im Irak freiwillig den deutschen Behörden gestellt habe – „um reinen Tisch zu machen“.