Das Gericht in Indien erteilte der Zehnjährigen keine Ausnahmegenehmigung für eine Abtreibung. Foto: dpa

Ein zehnjähriges Mädchen aus Indien, das über mehrere Monate von seinem Onkel vergewaltigt und dadurch schwanger wurde, darf nicht abtreiben. Die Schwangerschaft sei zu weit fortgeschritten, begründete ein Gericht seine Entscheidung.

Neu Dehli - Indiens Oberster Gerichtshof hat einem zehnjährigen Vergewaltigungsopfer eine Abtreibung untersagt, weil das Mädchen bereits im achten Monat schwanger ist. Ärzte hätten von einer Abtreibung abgeraten, da die Schwangerschaft mit 32 Wochen bereits zu weit fortgeschritten sei, begründete das Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi am Freitag seine Entscheidung. Das teilte der Klägeranwalt Alakh Alok Srivastava mit. Das Gericht habe angeordnet, dass das Mädchen die bestmögliche medizinische Versorgung bekomme.

Abtreibungen nur mit Ausnahmegenehmigung

Die Schwangerschaft war erst nach 26 Wochen festgestellt worden, als die Eltern des Mädchens ihre Tochter wegen Magenschmerzen in ein Krankenhaus brachten. Seitdem versuchte die Familie, eine Ausnahmegenehmigung für einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Das indische Gesetz erlaubt Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche nur, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist.

Vom Onkel vergewaltigt

Das Mädchen aus dem nordindischen Bundesstaat Punjab war nach eigenen Angaben über sieben Monate mehrmals von seinem Onkel vergewaltigt worden. Dieser ist verhaftet worden.

Nach den jüngsten offiziellen Zahlen wurden im Jahr 2015 in Indien mehr als 10 000 Vergewaltigungsfälle registriert, bei denen die Opfer jünger als 18 Jahre alt waren. Aktivisten vermuten zudem eine hohe Dunkelziffer.