Der Jugendsport soll in den Ferien weiter ins Rollen kommen. Foto: Avanti/Ralf Poller/Avanti

Die Gemeinde Oberstenfeld ermöglicht den Vereinen eine Nutzung als Ausgleich für die entbehrungsreiche Zeit der Corona-Pandemie.

Oberstenfeld - Die meisten Sporthallen stehen den Vereinen erst seit wenigen Wochen zur Verfügung. Die Corona-Verordnungen schoben ihnen seit mehr als einem halben Jahr einen Riegel vor die Tür. Jetzt stehen die Sommerferien bevor und damit droht eine weitere, mehrwöchige Zwangspause. Doch einige Kommunen im Kreis Ludwigsburg kommen den Vereinen entgegen und öffnen ihre Turnhallen.

In Oberstenfeld stehen in diesem Jahr erstmals sowohl die Sporthalle Bäderwiesen als auch die Mehrzweckhalle in Gronau dem Vereinssport zur Verfügung. Das gab der Bürgermeister Markus Kleemann in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats bekannt. „Wir wollen den Bürgern etwas Gutes tun, damit sie sich sportlich betätigen können“, sagte Kleemann. Im Gegenzug erklärten die Vereine, sie verzichteten aufs Duschen – damit spare die Gemeinde Reinigungskosten. Ein Kompromiss, der beiden Seiten etwas bringe.

Der SKV Oberstenfeld freut sich über das Angebot

Für den SKV Oberstenfeld sei das eine gelungene Lösung, findet Joachim Bast, der Vorsitzende des Vereins mit rund 1300 Mitgliedern. Sechs von acht Abteilungen hätten in einer Befragung erklärt, in den Sommerferien in die Halle zu wollen. „Das ist ein super Angebot“, sagt Bast, dem Zusagen vom Handball, Fitness und Trends, dem Koronarsport, der Frauengymnastik, dem Freizeitsport und der Abteilung Kinder- und Jugendsport vorliegen.

Bedenken wegen einer Ansteckungsgefahr während des Sportbetriebs hat Joachim Bast nicht. „Wir gehen grundsätzlich vorsichtig mit dem Thema um“, erklärt er und führt die Hygienekonzepte an, die auch derzeit schon konsequent umgesetzt würden. Die Erfahrung von Sport, Bewegung und Gemeinschaft halte er für ganz wesentlich: „Die Lichter dürfen nach sechs Wochen nicht schon wieder ausgehen.“

Die Stadt Großbottwar will unbürokratisch verfahren

Letztlich befolge der SKV die Vorgaben der Behörden, so Bast, und wenn jemand darüber hinaus für sich entscheide, nicht an einem Angebot teilnehmen zu wollen, würde das im Verein grundsätzlich akzeptiert. Dies gelte auch für Übungsleiter, die das Risiko nicht auf sich nehmen wollten. Er denke aber, dass die Impfquote ständig steige und die Ansteckungsgefahr damit abnehme. Für den Verein sei wichtig, dass seine Mitglieder sich gegenseitig akzeptierten.

Auch in anderen Kommunen wollen die Verwaltungen den Sportlern einen Trainingsbetrieb in den Sommerferien ermöglichen. „Wir regeln das ganz normal“, sagt der Großbottwarer Bürgermeister Ralf Zimmermann. Heißt: Die Harzberghalle und die Wunnensteinhalle werden lediglich für die jährliche Grundreinigung und Wartungsarbeiten versetzt zwei Wochen lang geschlossen, die Kelterhalle in Winzerhausen ebenso. „Wir schauen, dass wir das mit den Vereinen unbürokratisch regeln.“

In Marbach sind zwei Sporthallen drei Wochen lang geöffnet

In Steinheim seien bisher noch keine Anfragen von Vereinen gekommen, berichtet Bürgermeister Thomas Winterhalter. Angesichts der Entbehrungen während der Corona-Pandemie sei man aber gesprächsbereit, auch wenn jetzt pauschal noch keine Zusage möglich sei, weil im Einzelfall Urlaubszeiten der Hausmeister eine Rolle spielten.

In Marbach konzentriert sich der Hallensport während der Ferien auf die Sporthalle Lauerbäumle und die Rielingshäuser Gemeindehalle. „Wir informieren die Vereine in dieser Woche“, teilt der Bürgermeister Jan Trost mit. Die Regelung sieht vor, die beiden Hallen in den ersten Wochen sowie in der letzten Woche zu öffnen. Die mittleren drei Wochen dienten der Pflege der Hallen.

Landrat befürwortet Schritt

Inzidenz
Der Landrat Dietmar Allgaier spricht sich für eine Öffnung der Sporthallen in den Ferien aus, wenn die Inzidenzwerte dies erlaubten und dies in den Kommunen personell und logistisch möglich sei. Eine Inzidenz von unter 35 erlaubt die Nutzung von geschlossenen öffentlichen Sportstätten. Steigt der Wert auf 35 bis 50, müssen Teilnehmer nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Liegt der Wert über 50, gilt zusätzlich zu den drei G eine Begrenzung von 14 Personen in geschlossenen Sportstätten und 25 in offenen.