Ein Schild mit der Aufschrift ·Aufhebung aller Corona Maßnahmen· ist bei einer Demonstration der Querdenken-Bewegung in Bayern. (Archivbild) Foto: dpa/Matthias Balk

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das von der Stadt ausgesprochene Verbot einer Versammlung der „Querdenker“ in Heilbronn am Freitagabend gekippt. Die Stadt will nicht gegen die Entscheidung vorgehen.

Heilbronn - Im Gegensatz zu einem Protest in Rastatt kann eine Versammlung der „Querdenker“ in Heilbronn nun doch wie geplant am Samstag stattfinden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das von der Stadt ausgesprochene Verbot am Freitagabend gekippt und die Argumentation der Stadt zurückgewiesen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitagabend mitteilte. Die Stadt will nicht gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Stadt habe das Verbot mit Verstößen bei einer „Querdenker“-Veranstaltung im Februar begründet, sagte die VG-Sprecherin. Es seien damals aber gar keine Auflagen gemacht worden, gegen die die Demonstranten hätten verstoßen können. Außerdem sei das Verhalten des Veranstalters in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung kein ausreichender Grund für ein Verbot.

Oberbürgermeister Harry Mergel bedauerte den Beschluss

Geplant ist die Heilbronner Versammlung unter dem Motto „Wir stellen uns Faschismus, Extremismus und Hetze in die Quere. Lasst unsere Kinder atmen“. Sie wurde von „Querdenken – 713“ angemeldet. Die Veranstalter erwarten 300 Teilnehmer.

Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel bedauerte den Beschluss. „Aus Respekt vor dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Versammlungsfreiheit legen wir jedoch keine Beschwerde gegen den Beschluss ein“, sagte er. „Wir gehen davon aus, dass sich der Veranstalter seiner Verantwortung bewusst ist und alle Auflagen, insbesondere zur Abstands- und Maskenpflicht sowie zur Teilnehmerzahl, beachten wird.“

Anders als die Stuttgarter Kammer hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitagabend bei einem Eilantrag gegen ein Protestverbot in Rastatt noch gegen die Demonstranten entscheiden. Dort bleibt eine ebenfalls für Samstag angemeldeter Protest untersagt.