Von den durch eine Hochzeit mit dem Coronavirus Infizierten in Hamm sind auch 40 SChulkinder. Foto: dpa/Gil Cohen Magen

Die Zahl der Corona-Infizierten in Hamm steigt nach einer Großhochzeit deutlich an. Nun sind auch mehr als 40 Schulkinder aus neun Schulen betroffen.

Hamm - Vom Corona-Ausbruch in Hamm nach einer Hochzeitsfeier sind auch viele Schulkinder betroffen. „Wir haben mehr als 40 infizierte Kinder und Jugendliche an Schulen“, sagte ein Stadtsprecher am Donnerstag. Derzeit seien neun Schulen betroffen. Nur in einem Fall gebe es keine Verbindung mit der Hochzeit.

„Die Klassen der infizierten Kinder sind in Quarantäne gesetzt worden und werden auch verpflichtend getestet.“ Dies gelte auch für die Lehrer, die in den Klassen unterrichtet haben. Die betroffenen Klassen erhielten Unterricht auf Distanz. „Die anderen Klassen und Stufen an den Schulen können erst mal weiter zur Schule gehen“, sagte der Sprecher weiter.

Am Mittwoch hatte die Stadt die Zahl der aktuell Infizierten mit 179 angegeben. Bei mehr als 100 davon sieht die Stadt einen Zusammenhang mit der Hochzeit. Neun Infizierte würden im Krankenhaus behandelt, sagte der Sprecher. Unter den neun sei eine Patientin, die intensivmedizinisch behandelt werde. Auch bei ihr gebe es einen Zusammenhang mit der Hochzeit, so der Sprecher weiter.

Private Feiern müssen gemeldet werden

In Hamm gilt als Auslöser der dortigen Corona-Welle eine Großhochzeit und damit verbundene weitere Feste, die Anfang September in Hamm und Dortmund und eine Woche später in Werl stattgefunden hatten. Die Stadt hat mittlerweile knapp 330 Menschen aus Hamm ausfindig gemacht, die an den Feierlichkeiten teilgenommen hatten.

Die Stadt hatte am Mittwoch 94,9 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen verzeichnet. Das Robert Koch-Institut, das die Zahlen mit zeitlichem Verzug veröffentlicht, wies am Donnerstagmorgen einen Wert von 88,2 aus. Um die weitere Ausbreitung einzudämmen, dürfen sich bis auf Weiteres in Hamm maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Auch wurde die Maskenpflicht im Unterricht wieder eingeführt. Private Feiern mit mehr als 24 Personen müssen gemeldet werden, ab 50 ist bis zu einer Höchstgrenze von 150 eine Genehmigung erforderlich.