Die Tierrechtsorganisation Peta hielt eine Mahnwache vor dem Gericht in Calw ab. Foto: Thomas Fritsch

Im Prozess wegen der in Dobel verendeten zwölf Huskys ist das Urteil gesprochen. Dass die Angeklagte sich zuletzt nur noch gegen das Strafmaß wehrte, wertete das Gericht als Schuldeingeständnis – und damit als Entgegenkommen.

An fünf Tagen sollte eigentlich das Schicksal der zwölf Huskys aufgearbeitet werden, die in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2021 in ihren Transportboxen in Dobel erstickt sein sollen. Das warf die Staatsanwaltschaft der in Nordrhein-Westfalen lebenden Angeklagten vor. Die Leichen der Tiere hatte sie nahe Dobel im Schwarzwald verscharrt.

Die Staatsanwaltschaft verhängte in der Folge einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz über 150 Tagessätze gegen die Frau, womit sie als vorbestraft gegolten hätte. Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es nun zur Verhandlung kam vor dem Calwer Amtsgericht. Die Frau selbst hatte ausgelegte Giftköder als Todesursache ins Spiel gebracht.

Nicht vorbestraft – oder doch?

Zum Prozessbeginn deutete sich nun eine Überraschung an. Allem Anschein nach waren die Verhandlungsbeteiligten auf dem Weg zu einer Einigung. Wie die Staatsanwaltschaft am Vormittag verkündete, sei es vorstellbar, sich bei der Strafe am Rande der Eintragungsgrenze, also bei 90 Tagessätzen, zu bewegen – wenn vonseiten der Angeklagten so etwas wie eine Einsicht komme und man das Gefühl habe, dass so etwas nicht mehr vorkomme.

Die Staatsanwaltschaft forderte letztlich 120 Tagessätze, die Verteidigung 90. Bei 90 Tagessätzen oder weniger wäre die Angeklagte nicht vorbestraft.

Gegen 13 Uhr sprach der Richter dann das Urteil: 90 Tagessätze à 50 Euro, also 4500 Euro Gesamtstrafe. Dass das Strafmaß milder ausfiel als der Strafbefehl, liegt insbesondere darin begründet, dass die Angeklagte sich zuletzt mit ihrem Einspruch nicht mehr gegen den kompletten Strafbefehl (inklusive der darin enthaltenen Vorwürfe), sondern nur noch gegen die Höhe der Strafe gewehrt hatte. Dies wertete das Gericht als Schuldeingeständnis.

Die Verhandlung hatte unter strengen Auflagen begonnen. Unter anderem durfte nur eine begrenzet Anzahl an Zuschauern in den Saal; diese wiederum wurden zudem durchsucht und mussten beispielsweise ihr Handys draußen lassen.

Mahnwache von Peta

Die Tierrechtsorganisation Peta hielt indes eine Mahnwache vor dem Eingang des Gerichts ab. Drei als Huskys verkleidete Personen lagen dabei scheinbar leblos auf dem Boden, eine Person im Sensenmannkostüm stand auf einem Schlitten und hielt die Hunde an Seilen in der Hand. Darüber zeigten Schilder unter anderem die Aufschrift „Hundeschlittensport ist Mord“. Die Organisation protestiert damit gegen Schlittenhunderennen und fordert ein Verbot durch die Politik.