Im Beilsteiner Teilort Jettenbach will eine Eigentümerfamilie baldmöglichst in dem historischen Gebäude wohnen. Doch es gibt Schwierigkeiten.

Geht es nach Philip Kircher, würde er am liebsten heute als morgen ein Glas Wein auf der Terrasse der Jettenbacher Kelter trinken und mit seiner Familie das Leben in seinem Heimatort Beilstein genießen. Doch das geht aus mehreren Gründen nicht. Zum einen schwebt ein Nutzungsverbot des Landratsamtes Heilbronn über dem Außenbereich des Gebäudes, das im Landschaftsschutzgebiet liegt. Zum anderen muss der 47-jährige Bauingenieur abwarten, wie die Kreisbehörde insgesamt über seinen Bauantrag entscheidet.

Für Philip Kircher, der zurzeit noch in Asperg wohnt und von dem denkmalgeschützten Gebäude fasziniert ist, stehen die Zeichen nicht schlecht. „Wir haben uns mit den Denkmalschützern vor Ort getroffen, und ich habe gefragt, wie sie es haben möchten, bevor wir einen Architektenentwurf erarbeitet haben“, erzählt der Tiefbauingenieur. Diese Zusammenarbeit führte recht zügig zum Bauentwurf. Über die schnelle Einigung mit dem Denkmalschutz, der auch von der Stadt Beilstein bestätigt wird, ist Kircher froh. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.

Bei Feiern ergaben sich nachts massive Probleme

Entscheidend wird sein, ob das Landratsamt Heilbronn das Baugesuch als solches genehmigt. „Das Ganze ist komplett unberechenbar“, sagt Kircher, der sich noch gut an das Hin und Her im Jahr 2019 erinnert. Damals hatte der Pächter den Antrag gestellt, in der Kelter neben Kleinkunstabende auch Feierlichkeiten veranstalten zu dürfen. In der Praxis ergaben sich jedoch massive Probleme. Während Kleinkunstabende in der Regel gegen 23 Uhr zu Ende gehen, drangen bei den Partys noch bis 2 Uhr Geräusche in das nächtliche Jettenbach. Anwohner sahen sich in der Nachtruhe gestört. Am Ende untersagte das Landratsamt Heilbronn sogar, dass Stühle im Außenbereich aufgestellt werden durften. Ob dies auch in Zukunft bei einer Wohnnutzung gelten soll, muss die Behörde noch beurteilen.

Das Landratsamt begrüßt grundsätzlich eine Wohnnutzung

Vonseiten des Heilbronner Kreishauses gab es bisher auf die Anfrage unserer Zeitung keine Antworten auf solche Detailfragen. Das Landratsamt begrüße dessen ungeachtet eine Wohnnutzung, um die Erhaltung der Alten Kelter auf Dauer zu gewährleisten, teilt die Kreissprecherin Tamara Waidmann mit. Das Ziel sei, das Erscheinungsbild trotz der geplanten Umnutzung weitgehend zu erhalten.

Ob die Kelter für Wohnungszwecke geeignet ist, darauf will sich die Beilsteiner Bürgermeisterin Barbara Schoenfeld nicht festlegen. „Wir prüfen lediglich das städtebauliche Einvernehmen“, sagte sie und empfahl dem Technischen Ausschuss kürzlich auch, dem zuzustimmen, was mehrheitlich so auch geschah. Allerdings lehnten die Stadträte ab, dem Neubau von zwei Garagen gegenüber zuzustimmen. Eine Entscheidung, die es Philip Kircher erschwert, Fahrzeuge unterzubringen. „Es ist für mich ein herber Rückschlag, denn die Garagen wären gegenüber komplett in die Landschaft integriert gewesen.“ Die Nachbarschaft habe er als kooperativ erlebt.

Der Bauherr muss viele Kompromisse eingehen

Das Wohnen in der Kelter verlange ihm Kompromisse ab, erklärt Kircher. „Ich kann in dem hohen Gebäude keine Decke einziehen“, sagt er zum Denkmalschutz. Er werde mit hohen Heizkosten leben müssen. Da kein Licht durch die Seitenwände einfallen könne, müsse er mit einer Deckenbelichtung vorliebnehmen. Dennoch freue er sich über den Entwurf und kann sich gut vorstellen, mit seiner Familie in dem Gebäude glücklich zu werden. Ob in Jettenbach nun Frieden rund um die Kelter einzieht? Der Bauherr ist gewillt, sein Projekt im besten Einvernehmen mit allen Beteiligten zu verwirklichen.

Ist eine Kelter grundsätzlich zum Wohnen geeignet?

Erkennbarkeit
 Dass eine Kelter als solche erkennbar bleibt, ist für Wolfgang Bechtle, Leiter des Fachbereichs Bauen und Immissionsschutz im Landratsamt Ludwigsburg, entscheidend. Die Umnutzung einer Kelter habe er im Landratsamt nur bei der Kleinbottwarer Kelter begleitet. Das Gebäude werde von einer Tanzschule genutzt. Dazu kämen Umnutzungen von anderen denkmalgeschützten Gebäuden wie dem Fruchtkasten in Markgröningen oder die Zehntscheuer in Murr.

Wohnen Ausgeschlossen ist eine Wohnnutzung für eine Kelter laut Bechtle nicht: „Grundsätzlich ist jede Nutzung ein Beitrag zur Denkmalerhaltung.“ Wichtig dabei sei eine bauphysikalische Untersuchung, um Schäden zu vermeiden.