Ein 31-jähriger Häftling soll in der JVA Rottenburg mit Drogen und Mobiltelefonen gedealt haben. Seine Lebensgefährtin und ein Justizvollzugsbeamter stehen im Verdacht, ihm beim Schmuggeln geholfen zu haben.
Rottenburg/ Esslingen - Ein 31-jähriger Häftling soll während seiner Haftstrafe mit Drogen und Mobiltelefonen gehandelt haben. Dabei hatte der Mann, der wegen Drogenhandel in der JVA Rottenburg inhaftiert ist, Unterstützung von seiner Lebensgefährtin, einem Angehörigen und einem Justizvollzugsbeamten, berichtet die Polizei.
Gegen alle wird nun unter anderem wegen des Verdachts des bandenmäßigen, unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel und Verstoßes gegen das Antidopinggesetz ermitteln
Beamter hat wohl Geld fürs Schmuggeln bekommen
Dem Inhaftierten wird vorgeworfen, in der Justizvollzugsanstalt in Rottenburg mit Drogen und Mobiltelefonen gehandelt zu haben. Seine Angehörigen und der Justizbeamte stehen hierbei in dringendem Verdacht, die Waren für den 31-Jährigen in die Haftanstalt eingeschmuggelt zu haben.
Weil der Beamte nach derzeitigem Ermittlungsstand für seine Beteiligung an den Straftaten entlohnt wurde, wird gegen ihn auch wegen Verdachts der Bestechlichkeit, gegen die anderen drei Verdächtigen wegen Bestechung ermittelt.
Beweismittel müssen noch ausgewertet werden
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich erste Hinweise auf Drogenhandel in der Haftanstalt ergeben. Langwierige Ermittlungen führten schließlich zunächst auf die Spur des 31-Jährigen, der dort eine mehrjährige Haftstrafe wegen Drogenhandels verbüßt. Schließlich gerieten auch seine Angehörigen und der Justizbeamte, die offenbar auch außerhalb der Gefängnismauern Kontakt miteinander unterhielten, ins Visier der Kriminalpolizei.
Bei dem inzwischen suspendierten Justizbeamten fanden die Ermittler darüber hinaus etwa 1900 Tabletten, etwa die Hälfte davon hatte er bei Dienstbeginn bei sich. Die Untersuchungen der Inhaltsstoffe der Tabletten, bei denen es sich um Anabolika handeln dürfte, dauern ebenso wie die Auswertung weiterer Beweismittel noch an.