Viele Polizisten aus dem Südwesten verdienen sich noch etwas dazu. Foto: StZN/Phillip Weingand

Jeder sechste Polizist in Baden-Württemberg geht neben seinem Hauptberuf noch einer Nebentätigkeit nach. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei zählt auch die Gründe auf.

Stuttgart - Jeder sechste Polizist von den rund 24.400 Polizeivollzugsbeamten in Baden-Württemberg hat noch einen Nebenjob. Aktuell sind 4024 Beamte nebenher tätig, wie das Innenministerium in Stuttgart auf eine SPD-Landtagsanfrage mitteilte. Meistens arbeiten sie demnach im Gewerbe- und Dienstleistungssektor. Danach folgen Sport-, Kunst- und Sozialtätigkeiten. Zunächst hatten „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ darüber berichtet.

Die Tätigkeit darf nicht mehr als ein Fünftel der Wochenarbeitszeit einnehmen. Im Landesbeamtengesetz ist unter Paragraf 60ff. aufgeführt, was mit dem dienstlichen Interesse nicht vereinbar ist. So soll der Dienstherr die Nebentätigkeit verbieten, wenn sie nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beamten so stark in Anspruch nimmt, dass die Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten behindert werden kann, oder wenn sie den Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen kann.

Das ist nicht erlaubt

Folgende Nebentätigkeiten würden zum Beispiel nicht genehmigt: Warenhausdetektiv, Türsteher in einer Diskothek, Kontrollmitarbeiter im Rundfunkgebührenwesen, Mitarbeiter in einem privaten Sicherheitsbüro, privater Abschleppunternehmer, privater Personenschützer.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein, sagte auf Anfrage, die hohen Mieten in den Großstädten und auch Fahrkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz seien sicherlich zwei Gründe, dass Beamte nebenher arbeiten müssten. Die aktuell meisten Nebentätigkeiten üben Polizeivollzugsbeamte mit der Besoldungsstufe A9 (2729 bis 3535 Euro Monatsgehalt) aus, gefolgt von A10-Beamten (2922 bis 3960 Euro Monatsgehalt).