Die Stadt Stuttgart muss für ihre eigenen Grundstücke noch rund 4000 Steuererklärungen abgeben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Für die Frist 31. Januar sind 57 Prozent der nötigen Erklärungen eingegangen. Nach dem Termin verschicken die Finanzämter „Erinnerungen“.

Für die Grundsteuererklärung wird es keinen weiteren Aufschub geben, das hat das Finanzministerium auf Anfrage erklärt. Wird die Abgabefrist am 31. Januar versäumt, liege es im Ermessen der Finanzämter, einen Verspätungszuschlag festzustellen. Das gelte auch für Großkunden wie Wohnbauunternehmen, Kirchen, das Land selbst und Kommunen, auch für die Landeshauptstadt, heißt es aus dem Haus von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne).

Anteilswert deutlich höher

Das Ministerium konkretisierte auf Nachfrage unserer Zeitung seine Zahlen. Bisher war davon die Rede, dass 48 Prozent aller abzugebenden Erklärungen eingegangen seien. Dieser Anteilswert schließt aber auch land- und forstwirtschaftliche Flächen ein, für die die Frist erst Ende März 2023 ausläuft. Bezogen auf die 4,6 Millionen Flächen, die der Grundsteuer B mit der Januar-Frist unterliegen, liege der Rücklauf bei inzwischen 57 Prozent.

Stadt arbeitet an EDV-Lösung

Die Landeshauptstadt muss für rund 24 000 Grundstücke eine Erklärung abgeben, davon für 4000 bis zum Monatsende. Für die händische Erfassung über das Portal „Elster“ hat sie im Dezember Stellen ausgeschrieben. Der Stuttgarter Gemeinderat wurde darüber informiert, dass man den Termin nicht werde halten können. Eine Fristverlängerung sei generell nicht möglich, die Zeit für die Umsetzung der Grundsteuerreform knapp, so das Ministerium.

Die Stadt erklärte am Donnerstag auf Anfrage, dass sie „mit Hochdruck an einer EDV-gestützten Lösung“ arbeite. Man werde „zu gegebener Zeit auf die Finanzverwaltung zugehen“. Institutionelle Großkunden hätten sich vereinzelt bei der Oberfinanzdirektion (OFD) mit dem Hinweis gemeldet, nicht alle Erklärungen rechtzeitig liefern zu können. Die Stadt Stuttgart habe mit der OFD keinen Kontakt aufgenommen, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Erinnerung ist keine Fristverlängerung

Die Finanzämter würden im ersten Quartal 2023 „Erinnerungsschreiben“ versenden, auch an Großkunden. Die Zahl könnte in die Million gehen. In diesen Schreiben wird laut Ministerium ein Abgabetermin genannt werden. Diese Erinnerung mit Termin sei aber keine Fristverlängerung, so das Ministerium.