Die Grundsteuer C können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg bei unbebauten, aber baureifen Grundstücken verlangen. (Symbolbilder) Foto: imago/Michael Bihlmayer, imago/Arnulf Hettrich

Wendlingen und Tübingen hatten mit als erste Städte in Baden-Württemberg die neue Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke eingeführt. Die ersten Eigentümer haben gehandelt.

Eigentümer baureifer unbebauter Grundstücke werden in Wendlingen und Tübingen seit mehr als einem Jahr deutlich stärker zur Kasse gebeten als jene von bereits bebauten Flächen. Möglich macht’s die noch junge Grundsteuer C, die seit mehr als einem Jahr von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg mit einem höheren Hebesatz als bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) erhoben werden darf.

 

Bisher nutzen aber nur wenige Kommunen das Instrument, um Druck auf die Eigentümer sogenannter „Enkelgrundstücke“ auszuüben. Drei Städte und zwei Gemeinden sind 2025 vorangegangen: Wendlingen (Kreis Esslingen), Tübingen, Maulbronn (Enzkreis), Sasbach (Ortenaukreis) und Merdingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Das Ziel: Sogenannte „Baulücken“ zu schließen und Wohnraum zu schaffen. Doch was hat die neue Steuer bisher gebracht? Nachgefragt bei zwei Pionierstädten:

Grundsteuer C in Wendlingen: Wirtschaftskrise verhindert Neubau

In Wendlingen hätten sich bisher drei der 60 von der Grundsteuer C betroffenen Eigentümer „mit Verkaufsabsichten“ an die Stadt gewandt. „Da wir wegen der angespannten Haushaltslage nicht aufkaufen können, werden diese Grundstücke an den Markt gegeben“, teilt Stadtkämmerer Matthias Essig mit. „Die Zielrichtung stimmt, leider sind die Rahmenbedingungen anders als vor einigen Jahren“, sagt er.

Denn die anhaltende Wirtschaftskrise führe dazu, dass die Eigentümer jener Grundstücke in dieser Phase der Unsicherheit davor zurückschrecken, mehrere Hunderttausend Euro für einen Neubau auszugeben und sich zu verschulden. Auch ein Verkauf komme für viele nicht in Frage, lieber behalte man das Grundstück als Sicherheit. „Wir halten aber an dem grundsätzlich sinnvollen Element fest“, kündigt Essig an.

Tübingen: OB Boris Palmer macht Druck auf Eigentümer unbebauter Flächen

Die Grundsteuer C sollte nach dem Willen der Grünen in Baden-Württemberg auch Bauplatz-Spekulationen entgegen wirken. Der Eigentümerverein Haus&Grund hingegen kritisierte bei der Einführung der Option für Kommunen, dass pauschal unterstellt werde, „dass Eigentümer ihre Grundstücke ohne sachlichen Grund nicht bebauen“.

Boris Palmer ist ein prominenter Befürworter der Grundsteuer C. Der Tübinger OB nutzt das Instrument auch in seiner Stadt. Foto: Christoph Schmidt/dpa

In Tübingen beißt sich Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) seit Jahren an rund 300 Eigentümern von unbebauten, aber baureifen Grundstücken die Zähne aus. Deshalb griff auch er zu der neu ermöglichten Steuer. Seit der Einführung vor mehr als einem Jahr geht laut einer Sprecherin der Stadt „eine deutlich erhöhte Zahl an Fragen zur Bebaubarkeit“ direkt bei OB Palmer ein.

Doch eine konkrete Zahl, wie viele dieser Grundstücke inzwischen bebaut wurden, werde der Stadt erst im Laufe des Jahres vorliegen. Dann fallen jene bebauten Flächen nicht mehr unter die Grundsteuer C, sondern unter die günstigere Grundsteuer B. „Ob und inwieweit die Bebauung unmittelbar auf die Einführung der Grundsteuer C zurückzuführen ist, lässt sich dabei jedoch nicht feststellen, da die Gründe für die Bebauung der Steuerabteilung nicht bekannt sind“, heißt es aus dem Tübinger Rathaus. Eine „aussagekräftige Bewertung“ werde erst nach mehreren Erhebungsjahren möglich sein.

Weitere Stadt in Baden-Württemberg hat die Grundsteuer C eingeführt

Inzwischen ist eine weitere Kommune dem Vorbild aus Wendlingen, Tübingen, Maulbronn, Sasbach und Merdingen gefolgt: Die Stadt Aalen (Ostalbkreis) erhebt seit dem 1. Januar 2026 die Grundsteuer C. Andernorts wie etwa in Karlsruhe ist man skeptisch: Dort hat die Stadtverwaltung einen Antrag der Grünen zur Einführung der Steuer abgelehnt. „Bereits durch die Grundsteuerreform werden die unbebauten Grundstücke bei der Grundsteuer B deutlich höher belastet als zuvor“, heißt es in der Begründung.

Zudem gestalte sich die Einführung als „äußerst komplex, zeitaufwändig und rechtsunsicher“. Aus Karlsruhe blickt man auch nach Wendlingen oder Tübingen, aber die Erfahrungen aus jenen Pionierkommunen seien „derzeit noch nicht belastbar“.