Bis zum kleinen Piks braucht es die Geduld der Impfwilligen. Foto: 7aktuell.de/Gruber

Was tun, wenn der Anruf unter der zentralen Telefonnummer scheitert? Muss ich meinen Impfpass mitbringen? Können auch die Hausärzte impfen? Wir erklären, was man bei der Anmeldung im Impfzentrum beachten muss.

Stuttgart - Wer sich gegen das Sars-CoV-2-Virus impfen lassen möchte, muss sich in Baden-Württemberg selbst um einen Termin bemühen. Die Vergabe hängt davon ab, ob es genügend Impfstoff gibt. In der ersten Stufe werden Über-80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal von Intensivstationen und Notaufnahmen geimpft. Wir schildern, was bei der Anmeldung zu beachten ist.

Wer wird wann geimpft?

Eine Rechtsverordnung des Bundes legt eine dreistufige Reihenfolge der Impfungen fest. Die erste Stufe läuft gerade. Die zweite Stufe der Impfungen erfasst Menschen, die 70 bis 80 Jahre alt sind, Menschen mit Demenz, Trisomie 21, Transplantationspatienten sowie bestimmte Kontaktpersonen. Danach sollen die 60- bis 70-Jährigen geimpft werden sowie medizinisch vorbelastete Menschen, Personal von Polizei und Feuerwehr, Kitas, Schulen und Einzelhandel. Es können aber nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind. Laut Sozialministerium seien Termine bisher für die nächsten sechs Wochen vergeben worden.

Wer lädt zur Impfung ein?

Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Das Sozialministerium informiert auf dem Landesportal im Internet. Um einen Termin muss man sich selbst bemühen.

Was tun, wenn der Anruf scheitert?

Über die zentrale Telefonnummer 116 117 werden gleichzeitig Termine für die Erst- und Zweitimpfung vergeben. Am Wochenende sind etliche Anrufer in der Warteschlaufe gelandet und spät oder gar nicht zum Zug gekommen. Die vom Sozialministerium geplante Wartezeit von zehn Minuten konnte nicht eingehalten werden angesichts von 14 000 Anrufen allein am Sonntag, Diskussionen über spätere Impftermine hätten die Telefongespräche zudem verlängert. Alternativ, so das Ministerium, könne die Anmeldeplattform im Internet genutzt werden, wofür allerdings eine eigene E-Mail-Adresse oder die Möglichkeit zum Empfang einer SMS nötig sei. Über die SMS wird eine PIN zur Verifizierung der Anfrage übermittelt, via E-Mail wird der Zugang zur Terminbuchung versandt.

Wer hilft mir im Zweifelsfall weiter?

Bei der Corona-Hotline des Landes können Informationen zum Impfprozess abgerufen werden. Auch die Corona-Hotline der Stadt Stuttgart beantwortet Fragen zur Impfung.

Wo sind die Stuttgarter Impfzentren, und wann haben sie geöffnet?

Stuttgart hat zwei Zentrale Impfzentren: im Hegelsaal der Liederhalle und am Robert-Bosch-Krankenhaus. Beide haben täglich, auch sonn- und feiertags, von 7 bis 21 Uhr geöffnet.

Wo bekomme ich sonst noch in Baden-Württemberg eine Impfung?

Zunächst wird nur in den neun zentralen Impfzentren (ZIZ) in den Städten Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Rot am See, Tübingen, Ulm, dem großen Impfzentrum in Mannheim sowie den beiden Impfzentren in Stuttgart geimpft. Zudem fahren mobile Impfteams in Alten- und Pflegeheime. Auch das Personal in Kliniken soll so geimpft werden. Ab Mitte Januar soll es die Impfung dann in den rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen geben.

Ist ein Impfpass mitzubringen?

Laut Angaben des Landes ist der Impfpass mitzubringen. Außerdem muss man die Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument dabei haben, mit dem der Impfanspruch (beispielsweise das Alter) belegt werden kann.

Dürfen gebrechliche Angehörige begleitet werden?

Ja. In den Impfzentren in Stuttgart, im Hegelsaal der Liederhalle und im Robert-Bosch-Krankenhaus, dürfen Begleitpersonen auch mit hinein in die Impfkabine.

Wann greift der Impfschutz?

Circa zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung. Die zweite Impfung erfolgt etwa 21 Tage nach der ersten Impfung.

Können auch die Hausärzte impfen?

Prinzipiell ja, allerdings reicht der Impfstoff derzeit noch nicht dafür aus, alle Patienten zu bedienen. Das Sozialministerium rechnet mit dem Impfstart in Praxen im Frühsommer.

Wann wird in den umliegenden Kreisen geimpft?

In den Kreisimpfzentren ist der Start ab 15. Januar 2021 vorgesehen.

Weitere Informationen

Informationen zu den Impfungen finden Sie auch auf der Seite der Landesregierung sowie auf der Seite der Stadt Stuttgart

Corona-Hotline des Landes: Telefonnummer 07 11 / 904 - 395 55

Corona-Hotline der Stadt Stuttgart:Telefonnummern 07 11 / 216 - 88 200 und 0711 /  216 - 88 688 und 0711 /  216-88 888

Zur zentralen Anmeldeplattform für einen Impftermin geht es hier.