In der Region Stuttgart sind fast 8000 Menschen aus der Pflege- und Gesundheitsbranche ungeimpft. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird auch in der Region weiter umgesetzt: Bis die zuständigen Gesundheitsämter aber Betretungs- und Betätigungsverbote gegen ungeimpfte Mitarbeiter aussprechen, wird es noch dauern.

Die Galgenfrist für Impfgegner, -skeptiker und -verweigerer in der Pflege- und Gesundheitsbranche ist am 15. März zu Ende gegangen. Bis zu diesem Tag mussten sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden konnten, vorlegen. Die Arbeitgeber wiederum waren verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Gesundheitsämter zu informieren, wenn Nachweise fehlten oder es Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Dokumente bestanden.