In Österreich soll die Polizei die Einhaltung der Impfpflicht kontrollieren. Foto: dpa/Hans Punz

Impfverweigerer werden in Österreich erst zum „Stich“ gebeten, dann setzt es Geldstrafen. Das Gesetz soll vom 1. Februar an gelten und wird dann in drei Phasen umgesetzt.

Wien - Im November vergangenen Jahres war der Plan von der österreichischen Bundesregierung angekündigt worden, an diesem Donnerstag soll der Gesetzentwurf durchs Parlament gehen und von Anfang Februar gelten: Innerhalb von nur drei Monaten hat die Alpenrepublik dann die Corona-Impfpflicht eingeführt, Österreich ist damit das erste Land der Europäischen Union.

 

„Die Impfpflicht kommt nicht überfallartig, sondern in Phasen“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer von der konservativen ÖVP im ORF-Fernsehen. Man nehme „Ängste ernst“, wer Zweifel habe, solle diese „bitte mit Ärzten und Ärztinnen des Vertrauens abklären“. Die Impfsituation ist in Deutschland und in Österreich identisch: Je etwa 72 Prozent der Bevölkerung sind gegenwärtig mindestens doppelt geimpft. Mit der neuen Pflicht strebt das Nachbarland dann eine Quote von 90 Prozent an.

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt

Österreich unterteilt die Einführung und Durchsetzung der Impfpflicht in drei Phasen: Ab dem 1. Februar tritt das Gesetz in Kraft, die Bevölkerung wird per Brief darüber informiert und Ungeimpfte werden gebeten, sich den „Stich“, wie man in Österreich sagt, geben zu lassen. Am 15. März tritt laut dem Gesundheitsministerium die Phase 2 ein: Die Einhaltung der Impfpflicht wird durch die Polizei kontrolliert. Dies erfolgt etwa im Zuge der normalen Überwachung der Einhaltung von Coronaregeln oder aber bei Verkehrskontrollen. Wer nicht geimpft ist, erhält eine Anzeige. Von der Pflicht ausgenommen sind unter 18-Jährige, Schwangere und Bürger, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können. Der Bezahlung der festgelegten Strafe von – je nach Einkommensverhältnissen – bis zu 600 Euro kann man dann noch entgehen, indem man sich innerhalb von zwei Wochen impfen lässt und dies den Behörden vorlegt.

Wer das nicht macht, muss zahlen. Bei Einspruch oder Weigerung wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet, die Strafe liegt dann bei bis zu 3600 Euro. Zudem werden die Nichtgeimpften nach Abgleich mit dem Zentralen Impfregister per Brief mit einem „Erinnerungsschreiben“ aufgefordert, ihre Impfung bis zu einem bestimmten „Impfstichtag“ nachzuholen. Wer immer zahlt, anstatt sich impfen zu lassen, kann in einem Jahr mit insgesamt 2400 Euro zur Kasse gebeten werden.

Es werden keine Haftstrafen verhängt

„Die dritte Phase wünschen wir uns nicht“, sagt Kanzler Nehammer. Er hofft, dass auch ohne sie die angestrebten 90 Prozent erreicht werden. Ist dem nicht so, erhalten Verweigerer per Verordnung einen festgesetzten Termin zur Impfung als „Impfstichtag“, was einer Vorladung gleichkommt. Wer nicht erscheint, erhält weitere Strafen.

Entgegen mancher Befürchtungen von Impfgegnern werden laut dem Gesetz keine Haftstrafen verhängt, wenn nicht gezahlt wird. Auch kommt es nicht zu irgendeiner Form von „Zwangsimpfung“. Die Impfpflicht läuft am 31. Januar 2024 aus.

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat in der Vorbereitung erfolgreich auch zwei Oppositionsparteien eingebunden. So wollen die Abgeordneten von der sozialdemokratischen SPÖ und den linksliberalen „Neos“ der Impfpflicht mit großer Mehrheit zustimmen. Die rechtspopulistische FPÖ stellt sich weiterhin massiv dagegen.