Österreich hat wegen seiner mageren Impfquote von rund 68 Prozent die allgemeine Corona-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Foto: imago/ /Georges Schneide

Wie plant das Nachbarland seine Impfpflicht? Könnte es ein Vorbild für Deutschland sein? Der Gesetzentwurf aus Wien sieht hohe Bußgelder vor.

Wien - Österreich hat wegen seiner mageren Impfquote von rund 68 Prozent die allgemeine Corona-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium in Wien liegt vor und befindet sich in der parlamentarischen Beratung, schon am 1. Februar 2022 könnte das Gesetz in Kraft treten. Ein Kernpunkt: „Die Impfpflicht wird nicht mit physischem Zwang durchgesetzt“, heißt es in dem Entwurf. Aber die Strafen bei einer Missachtung sind auch nicht ohne. Geplant sind vierteljährlich sogenannte Impfstichtage, an dem jeder geimpft sein muss, es sei denn er fällt unter Ausnahmeregelungen.

Der erste Impfstichtag soll am 15. März 2022 sein

Ungeimpfte werden per Informationsschreiben dazu aufgefordert, sich bis zum nächsten Impfstichtag – der erste soll am 15. März 2022 sein – impfen zu lassen. Ein zentrales Impfregister, das es in Österreich gibt, nicht aber in Deutschland, erleichtert den Behörden die Sache. Ist am Impfstichtag kein Impfeintrag vorzufinden, kann die örtliche Bezirksverwaltung eine Strafverfügung ausstellen. Österreichs Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) sagte dazu in einem Interview mit der „Welt“: „Viermal im Jahr wird ein Impftermin angeboten, nimmt der Betroffene ihn nicht wahr, muss er jedes Mal eine Strafe zahlen, die in ihrer Höhe von seinem Einkommen abhängig ist.“ Sollte sich der Ungeimpfte „reuig“ zeigen und doch noch impfen lassen, werde die Strafe erlassen. Kommt es zu einem sogenannten abgekürzten Verfahren, dann sind 600 Euro fällig. Gibt es aber Widerspruch und ein ordentliches Verfahren kommt ins Rollen, beträgt das Strafmaß bis zu 3600 Euro.

Im Extremfall drohen fast 29 000 Euro an Bußgeldern

Befristet ist die Corona-Impfpflicht bis Ende 2024 – der an der Uni Wien tätige Rechtsexperte Michael Lysander Fremuth hat anhand der Zeitspanne errechnet, dass im Extremfall fast 29 000 Euro an Bußgeldern auf einen Impfverweigerer zukommen könnten. „Damit könnte er sich freikaufen“, so Fremuth in einem Podcast der Zeitung „Standard“. Wichtig aber ist zu wissen: In keinem Verfahren soll eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden, Impfverweigerer sollen also nicht ins Gefängnis.

Umstritten ist der breite Personenkreis, für den die Impfpflicht gelten soll: nämlich für alle über 14 Jahren, die in Österreich wohnhaft sind. Ausgenommen von der Impfpflicht sind nur Schwangere – obwohl es für sie eine Impfempfehlung gibt –, Personen mit Gesundheitsgefahren im Falle einer Impfung sowie von Corona genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probeentnahme mit dem positiven PCR-Test.

Kritik hat besonders ausgelöst, dass Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren unter die allgemeine Impfpflicht fallen. Was ist, wenn Eltern gegen die Impfung sind und die Jugendlichen dafür? Oder wenn sich die Jugendlichen verweigern und die Eltern es wollen – wer zahlt das Bußgeld? Reinhold Kerbl, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, sagt, „dass 70 bis 80 Prozent meiner Kollegen und Kolleginnen gegen die Impfpflicht bei Jugendlichen sind“. Erstens müsse der Individualschutz im Vordergrund stehen, und Kinder und Jugendliche erkrankten nun mal selten und weniger schwer an Covid-19. Zweitens wäre es besser, bei den Jugendliche auf Aufklärung zu setzen, möglicherweise in einem verpflichtenden Beratungsgespräch.

Das Gesetz zur Impflicht soll „lernfähig“ sein

Für die Kontrolle der Impfpflicht soll es einen Datenabgleich aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister in Österreich und dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS)– das auch Corona-Infektionen erfasst – geben. Aber gerade eine Panne um das EMS hat die Debatte neu entfacht, so sollen laut Medienberichten Unberechtigte Zutritt zum System gehabt haben und unter Umständen fingierte Genesenzertifikate ausgestellt haben können. Das Gesetz zur Impflicht soll „lernfähig“ sein, sich über eine Verordnung an wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen und auf Omikron reagieren können. Dass mit der Pflicht die 100-prozentige Durchimpfung kommt, glaubt auch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nicht: „Wir werden die Impfverweigerer nicht erreichen, ich denke, das sind um die zehn Prozent. Die werden zahlen.“