Das Wohnprojekt Mayliving in gefragter Lage erhitzt die Gemüter. Der Streit um die Frage, ob Wohnungskäufer getäuscht worden sind, spitzt sich zu. Es geht für die Beteiligten um viel – und um grundsätzliche Fragen zum Wohnungsmarkt.
Stuttgart - Wie eine „Oase der Ruhe“ aussieht, stellt sich wohl jeder ein bisschen anders vor. So recht passen will diese Bezeichnung derzeit aber nicht zu der Fläche, die beim Wohnprojekt Mayliving an der Maybachstraße zu Verkaufszwecken derart angepriesen worden ist. Der kleine Innenhof zwischen dem Wohngebäude und dem benachbarten Büroblock Mayoffice besteht überwiegend aus einer komplett eingezäunten Spielfläche.
Die, so soll es der Hausverwalter den neuen Eigentümern der 67 hochpreisigen Wohnungen mitgeteilt haben, stehe vorwiegend der angeschlossenen Kita zur Verfügung. „Eine Nutzung für die Anwohner, wie es suggeriert wurde, ist faktisch nicht mehr möglich“, schreibt ein Rechtsanwalt, der einen der Käufer vertritt, an das Münchner Immobilienunternehmen Gieag.
Das hat unweit des Pragsattels, im angesagten Theaterviertel, sowohl den Wohn- als auch den Büroblock gebaut. Und mit einigen der Wohnungskäufer mächtig Ärger. Diverse davon gehen gegen die hohen Kaufpreise vor, weil zum einen die Wohnungen viel später fertig gestellt werden als ursprünglich vorgesehen, sie zum anderen aber auch kritisieren, man sei beim Kauf getäuscht worden. Dazu gehört nicht nur die „Oase der Ruhe“, sondern auch die andere Seite des Gebäudes.
Wohnriegel statt grüner Wiese
Dort baut ein anderes Unternehmen, nämlich Instone, in nur elf Meter Abstand auf einem ebenfalls öffentlich viel diskutierten Grundstück gleich 250 Wohnungen auf sieben Etagen. Die Abstände seien korrekt eingehalten, heißt es beim Baurechtsamt. Allerdings haben diverse Käufer der Gieag-Wohnungen unterschrieben, bevor auf dem Nachbargrundstück die Bagger angerollt sind. Informiert worden seien sie über das Großprojekt nicht, sagen sie. Stattdessen wurde im Prospekt mit lichtdurchfluteten Südwohnungen und einem Bild, das Wiesen, Bäume und spielende Kinder zeigt, geworben. Haben die Käufer also zuviel bezahlt?
Diese Frage muss das Stuttgarter Landgericht klären. Denn einer der Erwerber klagt gegen die Gieag. Offenbar wartet ein halbes Dutzend anderer Betroffener nur auf den Ausgang des Prozesses, der bereits im Sommer erstmals verhandelt worden ist. Eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts steht noch aus. Der Kläger hat einen Vertrag über 1,6 Millionen Euro für zwei Wohnungen unterschrieben. Er will wegen Mängeln, Zeitverzug und der angeblichen Täuschung rund ein Drittel davon zurück. Er beklagt zudem Chaos beim Projekt und einen häufigen Wechsel der Bauleiter.
Probleme vorwiegend wegen Verzögerung
Wie schon zuvor weist man bei der Gieag auch die neuen Vorwürfe zurück. Auch wenn derzeit vielleicht ein anderer Eindruck entstehen könne, „steht die Freifläche den Bewohnern von Mayliving zur Verfügung“, sagt Dieter Munk, dessen Agentur beim Projekt für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing zuständig ist. Es handle sich um Gemeinschaftseigentum, die Kita übernehme sogar den größten Teil der Nebenkosten für die Anlagen, „weil sie sie ja auch überwiegend nutzt“. Andere Auskünfte, etwa von Seiten des Hausverwalters, entsprächen nicht dem tatsächlichen Stand.
Generell räumt man ein, dass es diverse Auseinandersetzungen mit Käufern gebe. Dabei gehe es aber überwiegend um die spätere Fertigstellung der Wohnungen und dadurch bedingte finanzielle Ausfälle. „Erst kam Corona, dann der Materialmangel“, begründet Munk. Der Verzug beträgt bei einigen bereits mehr als ein Dreivierteljahr. Das verursacht bei manchen Käufern Probleme mit den Kreditraten, mit Mietzahlungen oder dem Zwischenlagern von Möbeln. Wann nun alle Wohnungen übergeben sein werden, kann man bei der Gieag noch nicht genau sagen. „Es sind 65 von 67 Wohnungen verkauft und deutlich über die Hälfte ist übergeben“, sagt Munk. Abnahmen gebe es fast täglich, größere Beanstandungen seien die absolute Ausnahme.
Was muss ein Verkäufer angeben?
Und noch etwas merkt man bei der Gieag an. Man sei überrascht, heißt es dort, dass einer der enttäuschten Käufer einerseits wegen Beschattung und fehlendem Grün klage, andererseits aber zwischenzeitlich versucht habe, eine der Wohnungen mit genau den gegenteiligen Argumenten zu vermieten. „Hier wird modernes und urbanes Wohnen in grüner Umgebung garantiert“, hieß es da etwa in einer Internet-Anzeige. Der nach Süden ausgerichtete Wohn- und Essbereich sei durch bodentiefe Fenster „lichtdurchflutet“. Formulierungen, wie Gieag selbst sie verwendet hat und für die sie sich nun vor Gericht verantworten muss. Aufgerufene Kaltmiete pro Quadratmeter: über 21 Euro.
Der Fall ist also verzwickt. Vom Urteil des Stuttgarter Landgerichts, wann auch immer es kommt, hängt einiges ab. Für die Beteiligten in der Maybachstraße sowieso, aber auch für den Immobilienmarkt insgesamt. Denn es muss die Frage geklärt werden, was ein Bauherr angeben muss und wie die Verkaufsunterlagen gestaltet sein dürfen. Eine „Oase der Ruhe“, die sich als eingezäunte Spielfläche, vorwiegend für eine Kita, entpuppt? Wiesen mit Bäumen, die es nur im Prospekt gibt? Die Entscheidung wird spannend.