Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zugunsten der Käufer entschieden. Foto: dpa

Als wären die Miet- und Kaufpreise bei Wohnraum in Stuttgart nicht hoch genug, gibt es Eigentümer, die bei der Quadratmeterzahl tricksen. Einer wurde jetzt von einem Gericht abgestraft, weil er die Wohnung um 20  Prozent größer ausgewiesen hatte, als sie war.

Stuttgart - Weil eine Wohnung kleiner war als im Kaufvertrag angegeben, hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Käufern 18 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der beklagte Sohn des Eigentümers hatte die Wohnung im Raum Stuttgart zunächst mit 98 Quadratmetern ausgeschrieben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Später habe er die Größe auf 89 Quadratmeter korrigiert - tatsächlich sei die Wohnung nur rund 78 Quadratmeter groß gewesen.

„Wer ohne konkrete Anhaltspunkte Angaben über die Wohnungsgröße ins Blaue hinein macht und seine Ungewissheit darüber nicht offenbart, handelt schuldhaft und beeinflusst dadurch das Kaufverhalten“, hieß es zur Urteilsbegründung. Daher könnten die Kläger einen sogenannten Vertrauensschaden verlangen - also den Betrag, um den sie die Wohnung zu teuer erworben haben.

Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Der beklagte Sohn war mit einer Berufung gescheitert.