Die Blüten der Cannabispflanzen enthalten mehr Wirkstoff als die Blätter. Foto: Orange County Register via ZUMA

Ein 45-Jähriger soll nach dem Willen der Anklage wegen bewaffneten Drogenhandels bestraft werden. Er hat zugegeben, von 2009 bis 2017 in seinem Haus Cannabis angebaut zu haben.

Murrhardt - Fünf Jahre und sechs Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft Stuttgart für einen 45-Jährigen, der in seinem Haus im Schwäbischen Wald eine Plantage von rund hundert Cannabispflanzen betrieben hat. Da er in dem einsam gelegenen Haus eine scharfe Schusswaffe und eine CO2-Pistole aufbewahrte, sei der Straftatbestand des Paragrafen 30a des Betäubungsmittelgesetzes erfüllt – bewaffneter Drogenhandel – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren.

Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre und sechs Monate Haft

Da die 7. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts vor den Plädoyers am Donnerstag einen rechtlichen Hinweis erteilt hatte, wonach womöglich statt der Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels eine wegen Drogenhandels in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz infrage kommen könnte, beantragte die Staatsanwältin für diesen Fall eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft.

Für die Unterbringung des Angeklagten in einer Einrichtung zur Suchttherapie seien die Voraussetzungen nicht gegeben, sagte die Anklägerin. Der 45-Jährige habe die Plantage nicht betrieben, um seine Sucht zu finanzieren, sondern damit seinen Lebensunterhalt bestritten. Die Staatsanwaltschaft will deshalb rund 220 000 Euro einziehen, die der Angeklagte seit 2009 auf verschiedene Konten eingezahlt hatte.

Wieviel Geld stammt aus Drogengeschäften?

Ob der gesamte Betrag aus Drogengeschäften stamme, könne man jedoch anzweifeln, sagte der Verteidiger Franz Friedel. Eine „Zugunstenrechnung“ von 160 000 Euro wäre seiner Ansicht nach durchaus im Rahmen.

Für den Anwalt steht die Drogenabhängigkeit seines Mandanten außer Frage. „Er raucht seit seiner Jugend Marihuana und ist in den vergangenen Jahren zudem abhängig von Opiaten geworden“, sagte der Verteidiger. Der 45-jährige Angeklagte hatte dem Gericht geschildert, dass er im Darknet Schmerzpflaster bestellt hatte, von denen er kleine Stücke abschnitt und kaute. Als die Polizei ihn im Frühjahr festnahm, sei er von der Sucht schwer gezeichnet gewesen

Aufmerksam auf den Angeklagten war die Polizei geworden, nachdem dieser im Darknet Munition für eine scharfe Pistole bestellt hatte, die er sich ebenfalls über diesen diskreten Teil des Internets beschafft hatte. „Ich bin ein Waffennarr und war außerdem von der Technik der Waffe fasziniert“, sagte der 45-Jährige während des Prozesses. Den Eindruck eines schwerbewaffneten Gangsters, der sich beim Drogenschmuggel mit Gewalt einen Fluchtweg bahnen will, macht der 45-Jährige jedenfalls nicht. Mit der Pistole habe er nur einmal vor Jahren im Wald geschossen, da er wegen des Krachs befürchtete, entdeckt zu werden.

Verteidiger: Strafe nicht mehr als drei Jahre und sechs Monate Haft

Ein Sachverständiger für Schusswaffen hatte vor Gericht demonstriert, dass es nicht möglich ist, diese Waffe schnell schussbereit zu machen. Der Angeklagte hatte eine Laser-Zieleinrichtung darin installiert, um damit gefahr- und geräuschlos im Wohnzimmer auf eine spezielle Scheibe schießen zu können. Diese Vorrichtung rasch zu entfernen, war nicht möglich.

Der Verteidiger plädierte deshalb, seinen Mandanten wegen Drogenhandels und illegalen Waffenbesitzes zu einer Strafe zu verurteilen, die drei Jahre und sechs Monate nicht übersteigt. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden.