Foto: Baumann

Neue Umweltzonen, Öko-Heizungs-Pflicht auch für Altbauten, kürzere Sperrzeiten für Gaststätten - das sind nur einige der Änderungen, die auf die Baden-Württemberger im neuen Jahr zukommen.

Stuttgart - Neue Umweltzonen, Öko-Heizungs-Pflicht auch für Altbauten, kürzere Sperrzeiten für Gaststätten, landesweite Einrichtung von Pflegestützpunkten, neu gegliederte Forstverwaltung - das sind nur einige der Änderungen, die auf die Baden-Württemberger im neuen Jahr zukommen.

UMWELTZONEN: Im Kampf gegen den Feinstaub verbannen vom 1. Januar an drei weitere Kommunen Fahrzeuge mit extrem veralteter Abgastechnik aus ihren Straßen: Freiburg, Heidelberg und Pfinztal bei Karlsruhe werden zu Umweltzonen. Wie schon in 15 weiteren Städten bleibt Fahrzeugen ohne Umweltplakette an der Windschutzscheibe dort die Zufahrt versperrt. Ziel ist es, den gesundheitsschädlichen Feinstaub in der Luft zu verringern. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft. Von Mitte 2010 an müssen in Stuttgart auch Fahrzeuge mit roter Plakette draußenbleiben.

ÖKO-HEIZUNG: Besitzer von Altbauten, die ihre Heizung in der letzten Zeit nicht erneuert haben, müssen vom 1. Januar an beim Austausch ihrer Heizkessel dafür sorgen, dass ein Zehntel des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Bereits seit Frühjahr des zu Ende gehenden Jahres gilt für Neubauten im Land die Vorschrift, dass ein Fünftel des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Energiequellen erzeugt werden muss. Knapp 30 Prozent des klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoßes ist auf das Heizen und die Warmwasserbereitung in Wohngebäuden zurückzuführen.

SPERRZEITEN: Gaststätten dürfen im Neuen Jahr an Wochentagen eine Stunde und am Wochenende zwei Stunden länger öffnen. Das bedeutet, dass die Sperrzeit unter der Woche nicht mehr von 2.00 bis 6.00 Uhr, sondern von 3.00 bis 6.00 Uhr gilt. Ausnahmen sind Kur- und Erholungsorte, in denen der neuen Verordnung zufolge "Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten" weiterhin um 2.00 Uhr schließen müssen. Am Wochenende reduziert sich die Sperrzeit auf eine Putzstunde von 5.00 bis 6.00 Uhr, statt bisher 3.00 bis 6.00 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0.00 Uhr und endet jeweils um 6.00 Uhr.

PFLEGESTÜTZPUNKTE: Jeder der 44 Stadt- oder Landkreise soll im Laufe des neuen Jahres einen Pflegestützpunkt erhalten, die sechs bevölkerungsreichsten bekommen sogar zwei Stützpunkte. Die insgesamt 50 Stützpunkte sind gedacht als Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Stellen werden zu zwei Dritteln von den gesetzlichen Krankenkassen und zu einem Drittel von den Kommunen finanziert. Pro Pflegestützpunkt werden Kosten von 80 000 Euro veranschlagt.

NOTEN FÜR PFLEGEHEIME: Ein Bild von der Qualität der Pflegeheime können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige überdies im kommenden Jahr selbst via Internet verschaffen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) muss bis Ende 2010 alle 1400 Pflegeheime in Baden-Württemberg überprüfen. Die Heime werden benotet: eine Gesamtnote, Noten jeweils für die fünf Qualitätsbereiche sowie insgesamt 82 Noten für die einzelnen Kriterien. Hinzu kommen Angaben zu den Kosten für die Heimbewohner. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: "www.pflegelotse.de".

FRÜHCHEN: Nur Krankenhäuser, die jährlich mindestens 14 Geburten von Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm zur Welt bringen, dürfen weiter diese besonders früh geborenen Babys versorgen. Die Einführung der Mindestfallzahl mit dem neuen Jahr ist verbunden mit einer besseren Beratung. In Baden-Württemberg werden nach Angaben der Techniker Krankenkasse pro Jahr rund 750 extreme Frühgeburten gezählt.

FORSTVERWALTUNG: Zum Neuen Jahr löst der neu gegründete Betrieb ForstBW die bisherige Landesforstverwaltung endgültig ab. Anders als die frühere dreistufige Forstverwaltung gibt es bei ForstBW nur noch zwei Ebenen. Aus 21 Referaten werden 13 Fachbereiche, von denen jeder für das ganze Land zuständig ist. Das Land gewinnt nach den Worten von Agrarminister Peter Hauk (CDU) dadurch bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes mehr Freiheit und Flexibilität. Naturschützer vom NABU warnten aber vor "überzogenen Gewinnvereinbarungen". Der Landesnaturschutzverband befürchtet, dass in der neuen Struktur ein sorgfältiger Umgang mit Naturschutzbelangen nicht mehr möglich ist.

PRÜFUNG: Wer Lehrer am Gymnasium werden will, muss vom Neuen Jahr an eine Prüfung mehr ablegen. Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien wird statt der Präsentationsprüfung eine dritte Lehrprobe eingeführt. Somit haben die Referendare jetzt in beiden Fächern Lehrproben in der Oberstufe.