Kaufland-Kunden sind in Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg) heimlich von TikTokern gefilmt worden. Die Polizei tut sich bei den Ermittlungen schwer.
Die Polizei hat noch keine heiße Spur im Fall der 17 Pranks, also der Streiche, die im Bietigheimer Kaufland heimlich gefilmt und illegal auf TikTok eingestellt wurden. „Die Ermittlungen im Online-Bereich gestalten sich schwierig“, sagt Steffen Grabenstein, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Man setze auf Zeugen, allerdings hinterlegten die Filmer so gut wie nie persönliche Daten in ihren TikTok-Accounts und könnten deshalb meistens nicht identifiziert werden.
Nicht immer sind Scherze, die im Supermarkt gedreht werden, so harmlos wie Kondome, die der Kunde – oft verblüfft dreinblickend – an der Kasse im Einkaufswagen findet. Menschen mit Migrationshintergrund wird das Handy entrissen: Da greift der Empörte auch mal entschlossen am Handgelenk zu. Will man, dabei gefilmt, in der Öffentlichkeit als „gewaltbereit“ gelten? Wohl kaum. Der Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht stelle deshalb, so Grabenstein, kein Kavaliersdelikt dar. Es werde eben als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit angesehen.
Der Fall in Bietigheim-Bissingen kam ins Rollen, als eine Mitarbeiterin der Kaufland-Filiale Anzeige erstattete. Sie hatte eines der Videos auf TikTok gesehen. Als sie über einen Button Kontakt aufnahm, habe der Filmer zunächst behauptet, er veröffentliche die Videos einvernehmlich, dann aber drei gelöscht, erklärt Steffen Grabenstein. Allerdings seien die Filme bei einem anderen TikTok-User wieder aufgetaucht. „Das Internet vergisst auch hier nicht: Ist eine Info erst einmal online, ist es fast unmöglich, sie wieder einzufangen.“
Der Landkreis Ludwigsburg sei bisher in der Prank-Szene nicht übermäßig in Erscheinung getreten, so Grabenstein weiter. Es sei der erste Fall seit Langem, „aber an und für sich ist das nichts grundsätzlich Neues“. Von einer Welle könne nicht die Rede sein. Wahrscheinlich verflüchtige sich das Phänomen wieder. Man müsse aber auch davon ausgehen, dass mit solchen Pranks durch hohe Klickzahlen Geld verdient werden solle. „Das spielt dann bei der Erhebung des Strafmaßes sicherlich eine Rolle.“
Viele Kunden merken nicht, dass sie gefilmt worden sind
Der Verstoß gegen das Urheber- oder Persönlichkeitsrecht sei ein so genanntes Antragsdelikt. Das heißt, die Justiz verfolge es eben nur auf eine Strafanzeige hin. Die Polizei hofft, durch Zeugen im Supermarkt weiterzukommen. „Wir denken, dass vielleicht noch mehr Kunden in dem Supermarkt von einem Scherz betroffen sind“, erklärt Steffen Grabenstein. Er hält es für möglich, dass sich diese Prank-Opfer nur noch nicht bei TikTok entdeckt haben, „weil man ja in dem Moment auch nicht damit rechnet, dass man gefilmt worden ist“.
Immerhin habe sich inzwischen eine Frau beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen gemeldet. „Ihr wurde über ihren Kopf hinweg ein Bund Bananen in den Einkaufswagen geworfen“, sagt Grabenstein. Die Frau sei aber auf keinem der Filme zu sehen gewesen. „Die Ermittlungen dauern an – Zeugen sollten unbedingt das Revier kontaktieren.“
Generell sei es schwierig, das Löschen einer solchen Filmaufnahme zu erreichen. Steffen Grabenstein weiß, dass die Kaufland-Mitarbeiterin ein Entfernen bei TikTok beantragt hat, bisher aber nichts erreichte. „Die Polizei hat in der Regel Ansprechpartner bei den Betreibern der sozialen Kanäle – normalerweise passiert dann bald etwas.“ Man habe auch schon Kontakt mit TikTok aufgenommen, warte aber noch auf die Rückmeldung.
Lidl und Schwarz stuft die Pranks in Bietigheim als Ausnahme ein
Das Unternehmen Lidl und Schwarz als Betreiber von bundesweit etwa 770 Kaufland-Filialen bestätigt, dass sich der Vorfall in Bietigheim ereignet hat. Bei den Pranks handele es sich allerdings bisher um eine Ausnahme. „ Die konsequente Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben ist für uns selbstverständlich“, teilt eine Konzernsprecherin mit. Das gelte natürlich auch im Umgang mit Kollegen und Kunden.
Lidl und Schwarz kündigte an, die ermittelnden Behörden in vollem Umfang zu unterstützen. „Wir monitoren die entsprechenden Social Media Accounts und behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten“, sagt die Sprecherin. Gemäß der Hausordnung sei es untersagt, in den Verkaufsräumen Videofilme aufzunehmen: „Unsere Hausleitungen können bei Verstößen Hausverbote erteilen.“
Welche Strafen drohen?
Gesetz
Das Strafgesetzbuch enthält den Paragrafen 201a „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Besonders sensible Bereiche sind das Abbilden des Wohnbereichs, eine Hilflosigkeit und verstorbene Personen. Immer spielt die Schädigung des Ansehens einer Person eine wichtige Rolle.
Strafmaß
Gerichte können Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängen. Auch das Beschaffen von Fotos oder Filmen, um etwas damit Geld zu verdienen, fällt unter den Paragrafen 201a. Ausnahmen sind etwa zum Zweck der Berichterstattung oder der Forschung möglich, wenn ein übergeordnetes Interesse vorliegt.