Das Bundesverfassungsgericht befasst sich gegenwärtig mit einem Verbot der NPD. (Archivfoto) Foto: dpa

Das Innenministerium bereitet sich im Falle eines NPD-Verbots auf eine Änderung im Kommunalwahlrecht vor.

Stuttgart - Für den Fall eines NPD-Verbots bereitet das Innenministerium eine Änderung im Kommunalwahlrecht vor. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern verlieren NPD-Mandatsträger in Baden-Württemberg im Falle eines Parteiverbots nicht automatisch ihr Amt in den Kommunalparlamenten, wie ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Zuvor hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Im Kommunalwahlrecht gebe es aktuell keine entsprechende Regelung.

Es werde erwartet, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Fall eines NPD-Verbots zu den Folgen für Mandatsträger äußert. Möglicherweise muss das Gesetz geändert werden, erläuterte der Sprecher. Ein Knackpunkt ist, dass Gemeinderat oder Kreistag kein Parlament im klassischen Sinne sind, sondern Verwaltungsorgan.

Auf kommunaler Ebene sind die Rechtsextremen nach Angaben des Statistischen Landesamtes in drei Kommunalparlamenten vertreten. Je ein NPD-Mandat gibt es in den Gemeinderäten von Mannheim und Weil am Rhein, wie der baden-württembergische Städtetag mitteilte. Außerdem sitzt ein NPD-Vertreter nach Angaben des Landratsamts Böblingen im dortigen Kreistag. Bundesweit hatte die Partei 2014 rund 360 Sitze in Kommunalparlamenten.

Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz hat die NPD im Südwesten nur eine untergeordnete Bedeutung, wie aus dem jüngsten Verfassungsschutzbericht des Landes 2014 hervorgeht. Rund 410 der bundesweit 5200 Mitglieder stammen demnach aus dem Südwesten.