Der Tod eines 25-jährigen Familienvaters im Illmensee ist nicht auf schuldhaftes Verhalten Dritter zurückzuführen. (Symbolbild) Foto: dpa

Beim Versuch seinen dreijährigen Sohn aus dem Illmensee zu retten, ist in der vergangenen Woche ein 25-Jähriger ums Leben gekommen. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, ist ein schuldhaftes Verhalten Dritter ausgeschlossen.

Illmensee - Gut eine Woche nach dem tödlichen Unfall eines 25-jährigen Vaters im Illmensee (Kreis Sigmaringen) haben Ermittler ein schuldhaftes Verhalten Dritter ausgeschlossen. Es handele sich um einen tragischen Unglücksfall, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Montag mit.

Der Vater war bei dem Versuch gestorben, seinen drei Jahre alten Sohn nach einem Bootsunfall aus dem Wasser zu retten. Der Junge überlebte die Tragödie unverletzt. Der Vater ging unter. Rettungskräfte fanden ihn erst 40 Minuten später. Er konnte reanimiert werden, starb aber auf dem Weg ins Krankenhaus.

Er trug keine Schwimmweste. Das sei eine eigenverantwortliche Entscheidung gewesen - am Illmensee bestand nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Pflicht zum Tragen von Schwimmwesten.