Unter den beschlagnahmten Autos war ein Porsche. Foto: dpa/Jan Woitas

Zwei junge Männer, zwei sehr schnelle Autos: Als die beiden in Sindelfingen herausfinden wollen, ob der BMW oder Porsche schneller ist, geht hinter ihnen das Blaulicht an.

Morgens ums drei schien die Luft rein zu sein für zwei junge Männer, um ihre Autos auszutesten, an jenem 30. Mai des vorigen Jahres. Der eine war 20 Jahre alt und hatte den Firmen-BMW seines Vaters, der andere, damals 21 Jahre alt, fuhr einen Porsche. Die Mahdentalstraße in Sindelfingen war leer, niemand zu sehen. Sie stellten ihre Autos nebeneinander auf, kurbelten kurz die Scheiben runter, verständigten sich, drückten dann auf das Gas und bretterten Richtung Innenstadt.

 

Pech für die beiden, dass gerade zu diesem Zeitpunkt hinter ihnen eine Polizeistreife von der Autobahn abgefahren war. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, 70 bis 80 Stundenkilometer hatte allein der Streifenwagen, berichtete der Polizeibeamte – auf einer Strecke, in der nur 50 Stundenkilometer erlaubt sind.

Die jungen Männer machen das einzig Richtige

Als hinter ihnen das Martinshorn ertönte und das Blaulicht flackerte, machten die beiden jungen Männer das einzig Richtige: Sie fuhren an den Rand und hielten an. Sie gaben ihre Personalien an, während ihre Führerscheine und die Fahrzeuge beschlagnahmt wurden.

Ein Jahr und knapp drei Monate später mussten sie sich an diesem Dienstag wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten. Die Beweisaufnahme war relativ kurz, weil beide Angeklagten vollumfänglich ihre Taten einräumten. Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um Studenten – der BMW-Fahrer im Fach Wirtschaftsinformatik, der Porsche-Fahrer im Fach Wirtschaftsingenieurwesen, mit einem Einkommen zwischen 600 und 1000 Euro. Ihre Eltern besaßen eigene Unternehmen, in einem davon hatte der Wirtschaftsinformatiker zeitweise als Geschäftsführer gearbeitet.

Der Staatsanwalt fasste den Tatbestand in einem Satz zusammen: „Man nimmt Aufstellung und schaut, welches Auto schneller ist.“ Im Sinne der Prävention, also der Abschreckung vor solchen illegalen Rennen, beantragte er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 10 Euro für den Wirtschaftsingenieur und zu 20 Euro für den Wirtschaftsinformatiker. Trotz der Jugend der Angeklagten plädierte er dafür, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, zumal der BMW-Fahrer bereits als Geschäftsführer gearbeitet hatte. Als weiteren Denkzettel erschienen ihm ein jeweils eineinhalbjähriges Fahrverbot ausreichend.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

In den Plädoyers gab der Verteidiger des BMW-Fahrers zu bedenken, dass der Straftatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens erst im Jahr 2017 eingeführt worden sei, vorher sei es eine bloße Ordnungswidrigkeit gewesen. Die beiden hätten niemanden gefährdet, so gab er zu bedenken. Und die Idee, die Auto austesten zu wollen, sei doch sehr jugendtypisch gewesen, weshalb er eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht befürwortete und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Der Verteidiger des Porsche-Fahrers sah ebenfalls nur eine geringe Gefährdung Dritter. Das Geständnis und die Kooperation mit der Polizei wertete er als mildernde Umstände und beantragte für seinen Mandanten ebenfalls 60 Tagessätze.

Dass es am Ende aber 70 Tagessätze wurden zu 30 und 40 Euro begründete der Richter so: Es habe zwar keine konkrete Gefährdung gegeben, aber eine abstrakte. Wie leicht hätte ein Betrunkener am frühen Morgen in die Fahrbahn treten können, den man dann übersehen hätte: „Und dann hätten Sie sich nicht am Amtsgericht wiedergefunden, sondern am Schwurgericht mit einer Anklage wegen Mordes.“