Am Tag danach am Ort des Unfalls mit tödlichem Ausgang. Foto: factum/Simon Granville

Bei einem Unfall stirbt ein Mann. Zwei Heranwachsende müssen sich nun vor Gericht verantworten. Sie sollen sich in der Gerlinger Innenstadt ein Autorennen geliefert haben.

Gerlingen -

Zwei junge Männer sollen im November vergangenen Jahres ein Autorennen in der Gerlinger Innenstadt gefahren sein. Eines der beteiligten Fahrzeuge kam von der Straße ab, prallte gegen eine Gartenmauer und blieb auf der Seite liegen. Ein Mitfahrer, ein 18-Jähriger aus Gerlingen, starb. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht Ludwigsburg erhoben. Verantworten müssen sich die beiden Fahrer. Ihnen wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft den 18 und 19 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen vor, am 1. November vergangenen Jahres ein illegales Autorennen in der Gerlinger Innenstadt gefahren zu sein. „Dabei sollen die Fahrzeuge innerorts bei erlaubten 50 Stundenkilometer auf rund hundert Stundenkilometer beschleunigt worden sein“, heißt es in einer Mitteilung der Anklagebehörde. Einer der Fahrer soll in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben, wodurch dieses von der Fahrbahn abkam und auf der Fahrzeugseite liegend zum Stillstand kam.

Fahrzeug kommt von der Straße ab und prallt gegen Mauer

Wie es die Polizei in ihrer Mitteilung kurz nach dem Unfall bekannt gab, war am besagten Tag ein mit vier jungen Männern aus Gerlingen besetzter silberfarbener Opel frühmorgens kurz vor 1 Uhr in der Feuerbacher Straße in Richtung Gerlinger Zentrum unterwegs gewesen. In einer lang gezogenen Rechtskurve kam der 19-jährige Fahrer von der Straße ab, prallte gegen eine Mauer, drehte sich um die eigenen Achse und knallte gegen einen Laternenmast. Durch die Wucht des Aufpralls kippte der Opel zur Seite. Der 18-Jährige, der im Fond des Wagens saß, wurde tödlich verletzt. Der gleichaltrige Beifahrer und ein weiterer 17 Jahre alter Mitfahrer wurden schwer verletzt. Der 19-jährige Unfallfahrer zog sich leichte Blessuren zu.

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Zur Klärung der Unfallursache war ein Gutachter eingeschaltet worden. Alkoholisiert sei der Fahrer nicht gewesen, gleichwohl sei er „mutmaßlich mit nicht angepasster Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen, sagte die Polizei bereits damals. Der 18-Jährige, der tödlich verletzt wurde, sei nicht angeschnallt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. Der 18-Jährige war noch am Unfallort gestorben.

Erkennungsmerkmal auf dem Nummernschild

Das Amtsgericht Ludwigsburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. So lange gelten die beiden nicht als angeklagt, sondern als angeschuldigt. Offen ist auch, ob das Gericht nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht urteilen wird. Da die beiden Fahrer nicht älter als 21 sind, gelten sie als heranwachsend. Nach Erwachsenenstrafrecht droht den beiden bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Wenige Wochen vor dem tödlichen Unfall hatte ein anderer Raser Passanten in der Ortsmitte gefährdet. Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilte den jungen Mann in erster Instanz zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. In dieser Verhandlung gaben Polizeibeamte, die als Zeugen gehört wurden, an, dass es nach dem tödlichen Unfall in der Gerlinger Szene deutlich ruhiger geworden sei. Die Autofahrer erkennen an den Ziffern 839 auf dem Nummernschild – angelehnt an die Postleitzahl des Ortes – ob der Fahrer grundsätzlich Interesse an einem Rennen hat.