Sind Anhänger einfach nur geparkt oder zu Werbezwecken platziert – das ist nicht immer leicht festzustellen. Foto: factum/Simon Granville

Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier hat sich an das Verkehrsministerium gewandt, er strebt Bund-Länder-Runden zu Thema Werbung am Straßenrand an.

Kreis Ludwigsburg - Dienen Reklameanhänger noch dem vornehmlichen Zweck, Güter und Werkzeuge zu transportieren, oder sind sie billige Litfasssäulen auf Rädern? Ist es in Ordnung, entlang der Straßen auf Planen grellbunt für Getränkeverkauf, Baumärkte, Bordellbesuche und Co. zu werben? Oder geht das gar nicht?

Für Dietmar Allgaier ist die Frage leicht zu beantworten: Nein. Der Ludwigsburger Landrat spricht von einer „Unsitte“, die immer mehr zunehme. Anhänger mit Reklame sind für ihn ein Problem. Illegale Werbung sei das, die öffentliche Parkplätze besetze und den Verkehr gefährden könne, indem sie Autofahrer ablenke. Aus der Pressestelle seiner Behörde ist flankierend zu vernehmen, Anhänger mit Reklame stünden im Kreis Ludwigsburg in den großen Kreisstädten, beispielsweise an den Hauptverkehrsachsen in Ludwigsburg,Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim. „Allerdings beobachten wir das auch verstärkt in kleineren Kommunen, etwa in Wohngebieten“, sagt der Pressesprecher Andreas Fritz.

Landrat fordert höhere Bußgelder

Allgaier hat das Thema zur Chefsache erklärt und im nächsten Schritt gleich auf die Bundesebene befördert. Er hat die Probleme in einem Brief an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschrieben. Dort ist der Ludwigsburger CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger Staatssekretär, man kennt sich gut, und neben dem formellen „Sehr geehrter Herr Staatssekretär“ steht sodann freundschaftlich der „liebe Steffen“ in der Anrede.

In der Sache ist Dietmar Allgaier indes hart. Er beschreibt, wie schwierig es aus straßenrechtlicher Sicht für die Behörden sei, einen solchen Anhänger zu entfernen oder dies auch nur anzumahnen. Zwei Wochen darf ein Anhänger – wie ein anderes Fahrzeug auch – auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt sein, wobei gewährleistet sein muss, dass er jederzeit entfernt werden kann und einem „Verkehrszweck“ diene, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor. Danach gibt es ein Knöllchen von der Stadt oder Gemeinde. „Ich habe mal mit einem Unternehmer gesprochen, der mir sagte, die paar Euro, die verbucht er unter Werbeausgaben“, sagt Dietmar Allgaier, „wenn er überhaupt belangt wird.“ Der Landrat fordert folgerichtig höhere Bußgelder – „das muss mehr wehtun“ – und zumindest die Möglichkeit, Reklameanhänger an bestimmten Straßen und in Wohngebieten zu verbieten.

Auch Privatpersonen stellen Anhänger an Straße ab

Dass ausgerechnet Allgaier das Thema so umtreibt, hängt nicht nur mit seinem Amt als Landrat zusammen. Bis Ende des vergangenen Jahres war er Erster Bürgermeister in Kornwestheim, der Gemeindevollzugsdienst war in seinem Dezernat angesiedelt – und in Kornwestheim gibt es regelmäßig Ärger wegen parkender Anhänger. Allgaier hat das Wissen um diese Problematik quasi mitgebracht. „Die Stadtverwaltung erhält regelmäßig Beschwerden aus der Bevölkerung und aus den politischen Gremien zu abgestellten Anhängern“, bestätigt Florian Zangl, der Leiter des Kornwestheimer Fachbereichs Recht, Sicherheit und Ordnung. Stark betroffen sei in Kornwestheim vor allem das Hauptstraßennetz – dazu gehören etwa die Stuttgarter Straße, die Theodor-Heuss-Straße, die Zeppelinstraße und in Pattonville die John-F.-Kennedy-Allee.

Allerdings sind nicht allein Werbeanhänger das Problem, wie Florian Zangl betont. Auch dauerhaft abgestellte Privatanhänger seien ein Ärgernis, vor allem in „Straßen mit hohem Parkdruck“. In Ludwigsburg wird das Thema „Werbeanhänger“ ebenfalls wahrgenommen und in einen Kontext mit anderen Parkraumblockierern gesetzt. Von „vielen Beschwerden im gesamten Stadtgebiet“ spricht der Pressesprecher Peter Spear. Weitere Probleme in Ludwigsburg seien öffentlich abgestellte Fahrzeuge von Auto-Verleih-Firmen, Getränkestand-Anhänger und Kleinlaster am Straßenrand. Die Stadt begrüßt die Initiative des Landrats und schlägt sodann vor, das Thema Getränkestand-Anhänger gleich mit anzupacken.

Steffen Bilger hat mittlerweile Kontakt zu Dietmar Allgaier aufgenommen, es gab ein Telefongespräch – und am Donnerstag flatterte außerdem ein Antwortschreiben aus dem Verkehrsministerium im Landratsamt ein. Auf Anfrage unserer Zeitung sagt Bilger, dass auch ihm immer wieder Werbeanhänger in Kreis und Region auffielen, bei denen offensichtlich sei, dass „begrenzter Parkraum unsachgemäß eingeschränkt wird“.

Effektive Kontrollen nötig

All zu viel Hoffnung auf eine rasche Entschärfung des Problems machen die weiteren Ausführungen indes nicht. Das Ministerium weist auf die vorhandenen gesetzlichen Regelungen hin – die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus, also auch für Werbezwecke, stelle eine Sondernutzung dar, die „der Erlaubnis der örtlichen Behörden“ bedürfe. Auch sei „Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten“, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in „einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können“. Effektive Kontrollen vor Ort seien entscheidend, spielt das Ministerium den Ball an die Kommunen zurück.

Für Allgaier greift das zu kurz. Der Landrat sagt, die Realität vor Ort sehe anders aus. „Die Kontrollen sind kompliziert, es muss nachgewiesen werden, dass die Anhänger länger als zwei Wochen stehen und außerdem nicht nur der Form halber bewegt wurden“, sagt er. „Das ist in Kommunen mit nur wenigen Vollzugsbediensteten schwer zu leisten.“ Allgaier will deswegen weiter nachhaken.

Einen Hinweis von Steffen Bilger nimmt er dazu gerne auf. Der Staatssekretär weist auf die Mitverantwortung des Landes hin: „Für weitergehende gesetzliche Regelungen wäre eine Verständigung zwischen Bund und Ländern erforderlich.“ Allgaier will weiter gegen die Reklameanhänger vorgehen und nun auch mit Landesvertretern dafür Kontakt aufnehmen. „Ich fände eine Bund-Länder-Runde zu dem Thema gut.“