Die 29-Jährige war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Foto: Adobe Stock

Das Amtsgericht Marbach hat eine zweifache Mutter, die derzeit in Großbottwar lebt, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die junge Frau, die auf der Anklagebank Platz nimmt, sieht viel älter aus, als sie tatsächlich ist – und wer weiß, was sie auf ihrem langen Weg hin zu einem besseren Leben schon alles erlebt hat. Doch im Gerichtssaal werden Gesetze angewendet und Sanktionen erlassen. So auch in diesem jüngsten Fall von illegaler Einreise vor dem Strafgericht am Amtsgericht Marbach. Ihre ein- und vierjährigen Kinder waren stumme Zeugen der Verurteilung der Mutter.

Die 29-Jährige war zuerst in Italien untergekommen

Die 29-Jährige war mit ihren beiden kleinen Kindern bei einer Polizeikontrolle eines ICE-Zuges aus Zürich im Januar dieses Jahres kontrolliert und ohne gültigen Pass angetroffen worden. Weil sie keine derartigen Papiere besitzt, gilt ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz als illegal. Für die Entscheidung des Gerichts in Marbach war es dabei nicht unerheblich, dass dies bereits zum zweiten Mal geschah.

Bereits im Frühjahr 2019 war die junge Frau mit ihrem damals ersten kleinen Kind nach Deutschland gekommen und wegen dieser illegalen Einreise zurückgewiesen worden. Die Rechtslage ist der Staatsanwaltschaft zufolge hier recht eindeutig: Als die Frau ihre Heimat Nigeria verließ, reiste sie zunächst in Italien ein, wurde dort „erkennungsdienstlich behandelt“. Damit verbunden waren ein Asylantrag und ein internationaler Schutzstatus. Jedes andere europäische Land gilt dann als sogenannter Drittstaat. Die Folge daraus: der dortige Aufenthalt gilt als illegal.

Die junge Mutter kam zunächst in einem italienischen Flüchtlingscamp unter und lebte dort bis zu dessen Schließung etwa ein halbes Jahr, anschließend lebte sie ein weiteres ganzes Jahr in einer anderen Unterkunft. Als ihr Asylantrag zurückgewiesen wurde, lebte die Frau fortan auf der Straße und erhielt von einer kirchlichen Einrichtung Essen. Schließlich machte sie sich auf den Weg nach Deutschland.

Keine Schulden und keine Drogen

Inzwischen hat die Frau einen Rechtsbeistand, der dafür gesorgt hat, dass ihr Asylantrag nicht einfach zurückgewiesen wird, sondern darüber entschieden werden muss. Bis dahin hat sie nun eine sogenannte Gestattung zu bleiben, und lebt mit ihren beiden Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft in Großbottwar. Viele Worte verlor die Angeklagte nicht bei den Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft. Nein, sie habe keine Schulden, nehme keine Drogen, lebe von rund 800 Euro für ihre kleine Familie und möchte in Deutschland arbeiten und leben.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte für die illegale Einreise eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils sieben Euro, üblicherweise sind es mindestens zehn Euro. Damit hatte die Anwältin mit ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl der Behörden eine Reduzierung der Geldstrafe erreicht. Sie bat außerdem um eine moderate Ratenzahlung für ihre Mandantin.