Die Polizei nahm den Mann am Stuttgarter Hauptbahnhof fest. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Ein 27-Jähriger beleidigt bei einer Fahrkartenkontrolle in einem ICE von Ulm nach Stuttgart das Zugpersonal. Später stellt sich heraus, dass der Mann sich zudem vor einem 15-Jährigen entblößt haben soll. Die Polizei ermittelt.

Zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weiteren Straftaten durch einen 27 Jahre alten Mann ist es am Dienstagabend in einem Zug aus Ulm in Richtung Stuttgart sowie am Stuttgarter Hauptbahnhof gekommen.

Wie die Polizei mitteilte, fuhr der 27-Jährige gegen 20.25 Uhr von Ulm nach Stuttgart, als er bei einer Fahrscheinkontrolle kein gültiges Zugticket vorzeigen konnte. Als ein Polizeibeamter hinzugezogen wurde, verhielt sich der 27-Jährige aggressiv und fing an, den Beamten zu beleidigen.

Gegen die anschließende Fesselung wehrte sich der Mann laut Polizei enorm. Zusammen mit einer alarmierten Bundespolizeistreife begleiteten die Beamten den Tatverdächtigen beim Halt in Stuttgart aus dem Zug und brachten ihn anschließend zu Boden. Laut Angaben der Polizei schlug der 27-Jährige dabei seinen Kopf absichtlich auf den Bahnsteig und versuchte, sich weiterhin gegen die Fesselung zu wehren.

Tatverdächtiger soll sich entblößt haben

Während der polizeilichen Maßnahmen meldete sich ein 15-jähriger Reisender, der angab, dass der mutmaßliche Täter ihn und seinen Freund zuvor am Bahnhof in Ulm angesprochen und sein Glied vor ihnen entblößt haben soll. Anschließend soll er den Angaben des 15-Jährigen nach auf den Bahnsteig uriniert haben.

Wie die Polizei mitteilte, brachte eine zweite Streife den in München wohnhaften 27 Jahre alten Mann im Anschluss auf das Polizeirevier, wo er die eingesetzten Beamten beleidigte und erneut seinen Kopf gegen die Wand schlug. Er wurde aufgrund seines psychischen Ausnahmezustandes nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in ein Krankenhaus gebracht.

Bundespolizei ermittelt

Die Bundespolizei Stuttgart ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, des Erschleichens von Leistungen, sowie der Beleidigung.