Eine Schneise in der Alblandschaft – das Baufeld des Steinbühltunnels an der A 8 nahe der Gemeinde Hohenstadt. Foto: Bahn/Armin Kilgus

Auf der Alb feierte die Bahn vergangene Woche den Durchschlag für den Steinbühltunnel. Dabei gab es Misstöne. Landwirte warten seit Jahren auf Entschädigung. In einem Streitfall zahlt der Konzern rund das 25-Fache des zuerst angebotenen Betrags.

Stuttgart/Hohenstadt - Um die ICE-Schnellfahrstrecke von Stuttgart nach Ulm über die Alb zu legen, braucht die Deutsche Bahn zahlreiche Grundstücke. Beim Steinbühltunnel, freute sich Projektchef Manfred Leger beim Festakt zum Tunneldurchschlag, sahen die Mineure sechs Monate vor dem Zeitplan Licht. Zahlreiche Grundstücksbesitzer und einige Kommunen entlang der Stecke schauen dagegen in die Röhre. Sie streiten mit der Bahn seit mehr als zwei Jahren um die Entschädigung. Nun hat die Bahn im ersten vor Gericht verhandelten Fall ihr Angebot drastisch korrigieren müssen.

 

„Der Vergleich vor dem Stuttgarter Landgericht hat für die Bahn ein desaströses Ergebnis gebracht“, sagt der Anwalt Dieter Weiblen von der Kanzlei Mohring und Kollegen aus Stuttgart. Weiblen hat den Landwirt Daniel Buck vertreten. Durch den Bau des Steinbühltunnels habe er bereits vor drei Jahren 18 von rund 90 Hektar Fläche verloren, sagt Buck.

Das Gelände liegt an der A 8. Die Bahn legt hier dauerhaft und kostengünstig rund 900 000 Kubikmeter Tunnelausbruch ab, der sich bis zu 18 Meter hoch türmt. Die sogenannte Seitenablagerung entlang der Autobahn könnte sogar noch wachsen. Die Bahn prüft, ob sie Ausbruch aus dem Boßlertunnel nach Hohenstadt bringt. Derzeit werde auf Deponien gefahren, sagt ein Projektsprecher, eine Planänderung sei aber möglich. Dann würden weitere 4,7 Hektar gebraucht. Hohenstadts Bürgermeister Günter Riebort will das verhindern.

Zum Festakt waren Bürger nicht eingeladen

Seine Gemeinde liegt mit der Bahn im Clinch, will zwischen 50 000 und 100 000 Euro Entschädigung für verlorene Flächen, sieht sich aber hingehalten. „Wir haben unterschrieben, so dass die Bahn bauen kann“, sagt Riebort. Deren Anwälte argumentierten, die Bahn verwalte Steuergeld. „Das tun wir auch“, zeigt sich der Bürgermeister des 900-Seelen-Orts genervt.

„Zum Festakt der Bahn für den Tunnel waren wir Bürger nicht eingeladen, wir dürfen nur den Dreck fressen“, sagt Daniel Buck verbittert. Der 40-Jährige ist nach Kenntnis der Bahn einer von sechs Vollerwerbslandwirten, die von den Arbeiten betroffen sind. Insgesamt geht es um 40 Eigentümer und 190 Flurstücke. Buck führt seit 20 Jahren einen Schweinezucht- und Schweinemastbetrieb und hat noch Mutterkühe im Stall. Die 18 Hektar hatte er langfristig gepachtet. „Ich brauche die Flächen“, sagt der Landwirtschaftsmeister. Seitdem Gestein daraufliegt, muss er erheblich Futter zukaufen.

Eigentlich, so Buck, hätte die Bahn Ersatzflächen suchen müssen, „doch da kam nie was“. Ein Anspruch auf Ersatzland sei die Ausnahme und im Bereich Hohenstadt nicht gerechtfertigt, weil „zumeist nur Pachtflächen betroffen sind“, so die Stellungnahme eines Projektsprechers. Beim Tunnelanschlag vor bald 28 Monaten hatte Buck auf seine Situation aufmerksam gemacht. „Es gab ein Plakat, aber nur eins!“, so der Landwirt. Weil sich Buck zunächst in der Verwandtschaft um Geld für Flächenkäufe bemühte, zeigte die Bahn die kalte Schulter. Der Konzern sei monatelang auf Tauchstation gegangen, sagt der Betroffene. „Dann hat die Bahn argumentiert, dass mein Mandant ja schon Mittel aufgetrieben habe und damit der Entschädigungsanspruch entfallen sei“, sagt Anwalt Weiblen.

Acht Monate Wartezeit auf Vertragszustimmung

Weiblen vertritt rund ein Dutzend weitere Mandanten und die Kommunen Hohenstadt, Mühlhausen im Täle und Gruibingen. Ein Vollerwerbslandwirt sei „in gleicher Art und Weise betroffen“ wie der Hof Buck. Bei einigen Fällen sei er mit der Bahn einig, warte aber seit acht Monaten auf die Zustimmung zu einem vierseitigen Vertrag.

Den Fall von Daniel Buck sieht Weiblen nicht als Ausreißer, sondern symptomatisch für das Vorgehen der Bahn. „Der Konzern versucht, die Leute mit Verfahrensverzögerungen auszuhungern“, sagt der Anwalt. Im zweiten Anlauf habe der Konzern 3700 Euro geboten. Weiblen ging vor dem Regierungspräsidium (RP) dagegen vor. Die Behörde erließ einen Feststellungsbeschluss, gegen den die Bahn laut Anwalt in allen Punkten vor das Landgericht zog. „Letztlich mussten Hunderte Seiten ausgetauscht werden“, sagt Weiblen. Nur mit fachlicher Unterstützung hätten Betroffene eine Chance.

Am Ende verglichen sich die Kontrahenten, laut Weiblen weitgehend auf der Basis der RP-Entscheidung. „Die Bahn hat erst die Existenz des Betriebs gefährdet und dann nichts getan. Jetzt fährt sie ein desaströses Ergebnis ein“, sagt Weiblen. Im Vergleich sei nicht eine vier-, sondern eine nahezu sechsstellige Summe festgeschrieben worden. Die Bahn zahlt damit rund das 25-Fache ihres ursprünglichen Angebots.

Beide Seiten machen Abstriche

Man liege „zwar deutlich über dem ursprünglichen Angebot“, die jetzige Summe sei aber nicht mit diesem vergleichbar, „weil Entschädigungspositionen eingeflossen sind, die von dem ursprünglichen Angebot der Bahn gar nicht erfasst waren“, teilt die Bahn-Projektgesellschaft mit. Beide Seiten hätten von ihren Positionen Abstriche machen müssen.