Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink ist mit einem Tweet zum Ibiza-Video angeeckt. Foto: dpa

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält es für falsch, dass das Ibiza-Video über den zurückgetretenen Chef der österreichischen FPÖ veröffentlicht wurde. Dies hat ihm nun selbst Kritik aus der baden-württembergischen Politik eingetragen.

Stuttgart - Viele Freunde hat sich Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, mit seinem Tweet zu der Veröffentlichung des Ibiza-Videos über den bisherigen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) nicht gemacht. Brink wollte nach eigenen Worten eine Debatte über die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Grundrecht auf Datenschutz anstoßen. Bei Rudi Hoogvliet, dem Sprecher der Landesregierung, löst das nur den schmallippigen Kommentar aus, er sehe keine Veranlassung, diese Debatte zu führen.

Brink hatte getwittert: „Wenn wir politische Gegner hintergehen, ihre Privatsphäre verletzen und sogar kriminelles Unrecht begehen, schaden wir letzten Endes unserer politischen Kultur und damit uns allen.“ Die Veröffentlichungen von „Spiegel“ und „Süddeutscher Zeitung“ seien „kein Ruhmesblatt“. Unserer Zeitung sagte Brink: „Wenn ich von kriminellem Unrecht sprach, bezieht sich das auf die Aufnahme, die höchstwahrscheinlich in rechtswidriger Weise erstellt wurde.“ Strache sei heimlich aufgenommen worden. Er habe ein Recht auf Datenschutz.

Öffentliches Interesse „ist unbestreitbar da“

Brink betont: „Die Veröffentlichung ist selbstverständlich nicht kriminell.“ Das öffentliche Interesse sei „unbestreitbar da“. Die Frage sei jedoch, ob die Blätter richtig vorgegangen seien. Dass das Video gleichzeitig mit der Berichterstattung veröffentlicht worden sei, betrachtet der Datenschützer als „erhebliche Vertiefung der Rechtsverletzung“. Eine Wortberichterstattung hätte seiner Auffassung nach genügt. Das Video hätte später als Beweis herangezogen werden können, falls die Wahrheit der Berichterstattung in Zweifel gezogen worden wäre, erklärte Brink. Selbst dann hätte es nicht ins Netz gestellt werden müssen.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) äußert sich diplomatisch: „Was hier aufgedeckt wurde, ist ungeheuerlich und es ist gut, dass es aufgedeckt wurde. Bei dem Wie bleiben freilich Fragezeichen.“ Deutlicher wird Hans-Ulrich Sckerl, der Innen-Experte der Grünen: „Bei allem Respekt vor der großen Expertise unseres Datenschutzbeauftragten, seine Ansicht im Fall Strache teilen wir nicht.“ Grundsätzlich sei immer sorgfältig abzuwägen zwischen dem Recht auf Privatheit und dem Recht der Öffentlichkeit, wichtige Informationen zu erhalten. „Im Fall Strache haben sich die Medien absolut korrekt verhalten“, betont Sckerl. Sie hätten von einem „unglaublichen Vorgang“ erfahren. Nämlich, dass „zentrale politische Führungsfiguren“ sich bereit erklären, „um der Macht willen den demokratischen Verfassungsstaat zu gefährden und zu zersetzen.“ Die Öffentlichkeit habe „ein Recht, das zu erfahren, zumal es sich erkennbar um kein privates Gespräch handelte.“

SPD-Chef findet Brinks Haltung „bedenklich“

Andreas Stoch, der Chef der Landes-SPD, zeigt sich „sprachlos darüber, was dieses Video zu Tage gefördert hat“. Es offenbare die demokratieverachtende Haltung der Rechtsextremen, die bereit seien, nationale Interessen um der Macht willen zu verscherbeln. „Es fällt mir daher im Augenblick schwer, mir Sorgen um die Rechte von Herrn Strache zu machen“, erklärt Stoch. Ihm sei „schleierhaft, weshalb sich Herr Brink über seinen Dienstaccount zu einem Vorfall in Österreich äußert“. Brinks Kritik an der Arbeit der Journalisten gehe „auch rechtlich fehl“, wenn er meine, dass die Rechte Straches das öffentliche Interesse überwiegen. „Das finde ich in diesem Fall sehr bedenklich“, so Stoch.

Die FDP, der Stefan Brink angehört, betont: „Die Aussagen von Herrn Strache zeugen von einem problematischen Verhältnis zu Rechtsstaat, Meinungsfreiheit und Demokratie.“ Natürlich gelte der Schutz der Privatsphäre auch für Politiker. Straches Äußerungen beträfen ihn aber nicht als Privatperson, sondern als Politiker, sagt der Rechtspolitiker Nico Weinmann. Heimliche Videoaufnahmen und deren Verwendung in der politischen Debatte lehne die FDP aber ab. Der Initiator des Videos müsse ermittelt werden.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos dagegen findet, dass Brink eine notwendige Diskussion angestoßen habe. „Unabhängig vom Inhalt und den Umständen des Zustandekommen des Videos, gilt der Datenschutz für jedermann“, sagte Klos unserer Zeitung. Besonders sei dabei die grundgesetzlich geschützte private Sphäre von Wohnungen zu beachten.