22-stellige Nummer wird in zwei Jahren Pflicht. Sie kombiniert Bankleitzahl und Kontonummer.

Straßburg/Brüssel - Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland - bislang ist die IBAN nur bei Transfers auf ausländische Konten notwendig. Das Europaparlament billigte am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit eine entsprechende EU-Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA).

An dem Stichtag werden nationale Überweisungen und Lastschriften umgestellt. Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 2016. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche Bankleitzahl und auch die europäische Bankleitzahl BIC weg. Die IBAN enthält das jeweilige Land der Bank (für Deutschland DE) und setzt sich meist aus einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen.

Überweisungen sollen schneller und günstiger werden

Das Ziel lautet, Überweisungen über EU-Grenzen hinweg schneller und billiger zu machen. Der neuen Verordnung muss nun noch der EU-Ministerrat zustimmen, dies gilt aber als Formalie. SEPA kommt nun gut ein Jahr später als zunächst geplant. Mit der Umstellung können nach EU-Angaben Firmen, Banken und Haushalte innerhalb von sechs Jahren mehr als 120 Milliarden Euro sparen - weil zum Beispiel Überweisungsgebühren wegfallen.

„Unternehmer und Verbraucher können ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in der EU abwickeln“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt. In Deutschland gab es lange Bedenken gegen die superlangen Kontonummern. Während Nachbarländer wie Belgien oder Frankreich längst für alle Konten die IBAN nutzen, halten die deutschen Banken meist noch an der gewohnten Kombination aus Kontonummer und achtstelliger Bankleitzahl fest.

Auf Druck Deutschlands gibt es nun eine Übergangsfrist: Kunden dürfen alte Kontonummern im Inland bis zum 1. Februar 2016 nutzen, wenn die Bank diese im Zahlungsverkehr automatisch umstellt. „Ich erwarte aber, dass Deutschland die Frist nicht vollständig ausschöpft“, sagte der EU-Abgeordnete Burkhard Balz (CDU). Auch unter SEPA bleiben alte Lastschrift-Aufträge gültig, die von vielen Verbrauchern für Stromrechnung, Miete oder Abonnements genutzt wird. Das bisherige bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift gilt weiter.