Der Kopf von Hussein K. sinkt während des Urteils tiefer und tiefer. Sein Anwalt Sebastian Glathe kündigt an, in Revision zu gehen. Foto: AFP

Die Richterin verurteilt den afghanischen Flüchtling Hussein K. zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Dabei legt sie ausführlich dar, wie der junge Mann zum Mörder der Freiburger Studentin wurde.

Freiburg - Gegenüber dem Freiburger Landgericht stehen sieben Mann von der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und halten ein Banner mit der Aufschrift „Grenzen schützen – Leben retten“ hoch. Auch Gegendemonstranten sind gekommen. Noch einmal wird der Fall Hussein K. für eine Auseinandersetzung über die deutsche Flüchtlingspolitik genutzt. Im Gerichtssaal spricht Richterin Kathrin Schenk im Namen des Volkes das Urteil. Es ist der 24. und letzte Verhandlungstag im seit September laufenden Prozess gegen den Flüchtling aus Afghanistan, dessen Verbrechen im Oktober 2016 bundesweit Erschütterung auslöste.

Wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung an der 19-jährigen Medizinstudentin Maria L. muss Hussein K. lebenslang ins Gefängnis. Zusätzlich stellt das Gericht am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest und behält sich die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Gut 75 Minuten dauert die Verlesung des Urteils. Hussein K. folgt mit gesenktem Kopf den Ausführungen. Hin und wieder reckt er sich und reibt sich die Augen. Dann sinkt sein Kopf noch tiefer, die Hände streckt er gefaltet auf den Tisch. Schuld an der Tat sei „nicht ein Ausländer, nicht die Flüchtlingspolitik, nicht ein Muslim“, betont die Richterin gleich zu Beginn ihrer Urteilsbegründung: Schuld sei ein Mensch mit seinen Charaktereigenschaften. Als sich am Ende die Handschellen schließen, applaudieren einige Zuhörer auf der gut gefüllten Tribüne im Gerichtssaal verhalten. Die allzeit souveräne Vorsitzende Richterin ignoriert den Fauxpas.

Alter wird anhand eines gezogenen Zahns analysiert

Im Ergebnis sei es ein gerechtes Urteil, das zum Rechtsfrieden beitragen könne, sagt hinterher der Rechtsanwalt von Marias Eltern, Bernhard Kramer. Und doch sind für ihn wie für viele Beobachter des Prozesses manche Feststellungen des Gerichts im Detail überraschend. So ist für die Kammer trotz aller Bemühungen nicht zweifelsfrei widerlegt, dass es sich bei Hussein K. vielleicht doch noch um einen Heranwachsenden handeln könnte. Zwei Gutachten hatte das Gericht in Auftrag gegeben, darunter die Altersfeststellung anhand eines Zahns, der dem Angeklagten ein halbes Jahr vor der Tat in einer Freiburger Praxis gezogen worden war. Wie bei einem Baum lassen sich daran Altersringe abzählen, doch bisher ist das Verfahren nur in der Archäologie anerkannt. Ob es auf Menschen aus anderen Erdteilen übertragbar ist, sei noch völlig ungeklärt, sagt die Richterin. Die Methode, nach der Hussein K. mindestens 22 Jahre alt sein soll, liefere nicht die für einen Strafprozess hinreichende Sicherheit.

Vor diesem Hintergrund, so Schenk, relativiere sich auch die Kritik an der angeblichen Naivität der Jugendämter. „Wenn man sieht, wie schwierig die Altersschätzung in diesem Prozess war, wird nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes dem Angeklagten seine Minderjährigkeit glaubten.“ Hussein K. hatte bei seiner Einreise im November 2015 angegeben, erst 16 Jahre alt zu sein. Daraufhin war er in Obhut genommen und später bei einer afghanischen Arztfamilie im Souterrain untergebracht worden. Vor Gericht räumte er ein, damals gelogen zu haben.

Bei Heranwachsenden ist die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts möglich. Das Gericht sehe dafür keine Grundlage, betont die Richterin gleich darauf. Der Angeklagte zeige keinerlei Entwicklungsverzögerungen. Von Zeugen sei er als selbstständig und verantwortungsbewusst geschildert worden. „Sie waren der tonangebende Anführer.“ Dass er noch keinen Beruf und keine eigene Wohnung habe, liege lediglich an seiner Migrationsgeschichte.

Gutachter warnt vor hochmanipulativem Verhalten

Die Einordnung als Heranwachsender hat für Hussein K. dennoch einen kleinen Vorteil. Eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung kann nur unter Vorbehalt ausgesprochen werden. Davor hatte der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines gewarnt. Hussein K. sei hochmanipulativ. Es bestehe die Gefahr, dass Anstaltsärzte später auf ihn hereinfallen und ihm eine positive Prognose ausstellen könnten. Weil die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, wird Hussein K. allerdings wesentlich länger als die bei lebenslangen Haftstrafen oft üblichen 15 Jahre absitzen müssen. Die Mindesthaftdauer werde zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ob Hussein K. danach jemals freikomme, liege an ihm selbst. „Sie müssen ein anderer Mensch werden“, sagt die Richterin. Hussein K. hatte in seinem Schlusswort angekündigt, eine Drogentherapie machen zu wollen. Doch Drogen, sagt Schenk, seien nicht sein Problem. „Sie müssen Ihren Charakter ändern.“ Doch das sei viel schwieriger.

Seine Tat sei durch große Brutalität und ein zielgerichtetes Vorgehen gekennzeichnet. Wie Zeugenaussagen belegt hätten, sei Hussein K. schon am Abend gegenüber Frauen zudringlich geworden. Am Dreisamradweg hinter der Nordtribüne des Schwarzwaldstadions habe er auf ein Opfer gelauert. Als Maria L. schließlich gegen 2.30 Uhr von einer Studentenparty nach Hause radelte, habe er in ihr Lenkrad gegriffen, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, gebissen und vergewaltigt. Um diese Straftat zu verdecken, habe er sie mit Mund und Nase nach unten in die knietiefe Dreisam gelegt. Maria ertrank. Zwei Tage später sei Hussein K. vor Publikum aufgetreten und habe gesungen – als sei nichts geschehen. „Sie haben keinen Resonanzboden für das Leid anderer“, stellt die Richterin fest.

Marias Eltern gründen eine Stiftung an der Uni Freiburg

Auch der brutale Überfall auf eine Studentin auf der Insel Korfu im Jahr 2013 habe das Gericht auf eine besonders schwere Schuld erkennen lassen. Die junge Frau hatte nur mit Glück überlebt. Hussein K. wurde zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt, nach knapp drei Jahren profitierte er von einer Amnestie. Die Einbringung dieses Falls ins Verfahren und die Ladung griechischer Zeugen sei ausschlaggebend für die lange Prozessdauer gewesen. Noch im Gerichtssaal kündigt der Verteidiger Sebastian Glathe an, in Revision gehen zu wollen. Das Urteil sei gut begründet, jedoch habe das Gericht zu wenig berücksichtigt, dass Hussein K. zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden habe.

Am Tatort am Dreisamradweg steht mittlerweile ein Holzkreuz. Jemand hat frische Blumen dazugelegt. Immer wieder halten Spaziergänger kurz inne. Die Tat hat Freiburg verändert. Ob sich dies in Deutschlands sonnigster und weltoffenster Stadt politisch auswirkt, wird sich bei der Oberbürgermeisterwahl im April zeigen. Dann steht auch ein Rechtspopulist zur Wahl.

An der Universität Freiburg haben Marias Eltern eine mit 100 000 Euro ausgestattete Stiftung ins Leben gerufen. Sie soll unter anderem ausländische Studenten bei deren Integration in das universitäre Umfeld unterstützen und fördert auch Projekte der Entwicklungshilfe. Maria habe voller Begeisterung und Lebensfreude Medizin studiert, um als Ärztin für ihre Mitmenschen da sein zu können, schreiben die Eltern in einer Erklärung dazu: „Sie lebte Nächstenliebe und Solidarität, versprühte Hoffnung, steckte andere an mit ihrer Lebensfreude und wandte sich einfühlsam jedem zu, der ein gutes Wort und tätige Hilfe brauchte. Ihr Leben überstrahlt, auch heute, alles Dunkel.“