Hurrikan „Irma“ wütet über der Karibik. Foto: FACEBOOK

Der Hurrikan „Irma“ bahnt sich derzeit seinen Weg durch die Karibik und nimmt Kurs auf Florida. Kreuzfahrtschiffe ändern ihre Routen und die Reiseveranstalter Tui und Thomas Cook bieten Umbuchungen und Stornierungen an.

Stuttgart - Hurrikan Irma hat auch Folgen auf den Tourismus. Die wichtigsten Informationen für alle Reisenden.

Was passiert mit den Urlaubern, die bereits in den betroffenen Gebieten sind?
Der Reiseveranstalter Tui erklärt, dass sich rund 3000 Gäste in den betroffenen Regionen befinden, die teilweise bereits in sichere Unterkünfte gebracht wurden. Bei Thomas Cook werden die Gäste ebenfalls in alternativen Unterkünften einquartiert. Aufgrund frühzeitiger Warnungen konnten viele Urlauber die Inseln rechtzeitig verlassen.
Sind auch Kreuzfahrten betroffen?
Kreuzfahrtreisende müssen sich auf geänderte Routen oder Ab- und Anlegezeiten einstellen. Die meisten Schiffe haben bereits ihre geplanten Routen verlassen und umschiffen das betroffene Gebiet.
Können bereits gebuchte Reisen in die betroffenen Gebiete storniert werden?
Da Tui seinen Gästen von einer Reise abrät, können bereits gebuchte Reisen in die Dominikanische Republik, Kuba und Bahamas für alle Anreisen bis einschließlich 10. September storniert oder umgebucht werden. Für das Reiseziel Florida können Urlauber mit Anreisetermin bis einschließlich 12. September kostenlos von ihrer Reise zurücktreten. Auch bei Thomas Cook können alle, die eine Reise in die Dominikanische Republik und nach Kuba mit Anreisedatum bis einschließlich 12. September gebucht haben, kostenlos umbuchen oder stornieren. Dies gilt ebenso für Reisen nach Miami sowie Florida bis einschließlich 15. September.
Welche Rechte haben Reisende?
Pauschalurlauber können bei einer Katastrophe am Urlaubsort ihre Reise abbrechen, bekommen dann aber nur die nicht erbrachte Reiseleistung erstattet. Zudem ist der Veranstalter verpflichtet, den Urlauber schnellstmöglich zurückzubefördern. Wer seinen Urlaub nicht abbricht, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies gilt auch für Kreuzfahrtreisende. Im Gegensatz zu Pauschalreisenden haben Individualreisende aber kein Kündigungsrecht im Fall einer Katastrophe. Wer beispielsweise nur einen Flug gebucht hat, ist auf die Kulanz der jeweiligen Fluggesellschaft angewiesen. Nur wenn der Flug ersatzlos gestrichen wird, gibt es den kompletten Flugpreis erstattet.