Sigrid Conrad mit Rita: Kein Taxifahrer wollte das Hündchen transportieren Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Ehepaar beschwert sich:  Fahrer weigern sich, Vierbeiner zu befördern  – Taxi-Zentrale will nichts von einer Transportpflicht wissen.

Stuttgart - Vor einem Jahr war der neue Vorstand der Auto-Taxi-Zentrale Stuttgart mit dem Versprechen angetreten, die Qualität in der Branche zu verbessern. Dennoch gehen beim Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart im Monat etwa fünf Beschwerden über Fahrer ein, die bei der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart organisiert sind.

Nach Angaben der Behörde geht es häufig darum, dass Fahrer keine Hunde mitnehmen wollen. Der jüngste Fall: Ein Ehepaar hatte mit dem Hinweis darauf, dass es einen kleinen Hund dabeihabe, zwei Stunden vor der geplanten Abfahrt zum Flughafen ein Taxi bestellt. Die Eheleute warteten und warteten – aber es kam kein Wagen. Als sie bei der Taxi-Zentrale nachfragten, hieß es, man habe keinen Fahrer gefunden, der den Hund transportieren wolle.

„Das geht gar nicht“, bezieht das Amt für öffentliche Ordnung zu dem Vorfall Stellung und verweist auf die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“. Dort sei im Paragraf 15 klar festgelegt, dass auch Hunde transportiert werden müssen.

Die Auto-Taxi-Zentrale Stuttgart wollte sich auf Nachfrage unserer Zeitung zu dem konkreten Fall nicht äußern – bis auf die Feststellung, dass man von einer Verpflichtung zum Hundetransport nichts wisse.

Mit dem Thema Hundetransport wird sich der Vorstand dennoch beschäftigen müssen. Denn das Amt für öffentliche Ordnung will den Fall nicht auf sich beruhen lassen. „Taxifahrer sind das Aushängeschild einer Stadt, und die Fahrer haben ihrer Beförderungspflicht nachzukommen“, heißt es dort. Häufen sich Beschwerden über einen bestimmten Fahrer, kann ihn das die Lizenz kosten.