Hundebesitzer in Köngen müssen ab 2026 tiefer in die Tasche greifen: Die Hundesteuer steigt deutlich. Doch es sind nicht die höchsten Sätze im Kreis Esslingen.
Hunde sind für viele Menschen mehr als nur Haustiere – sie sind Familienmitglieder, Seelentröster, Sportpartner und Spielkamerad. Doch wer in Deutschland einen Hund hält, muss nicht nur Gassi gehen, sondern auch zahlen: Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe – und sie fällt höchst unterschiedlich aus.
Laut einer Aufstellung des Landratsamts Esslingen von Anfang August bezahlen Hundebesitzer im Landkreis Esslingen ohne die großen Kreisstädte durchschnittlich 115 Euro pro Jahr für ihr Tier, für einen zweiten Hund werden 229 Euro fällig.
Hundesteuer in Köngen steigt auf 120 Euro für Ersthund
In Köngen mussten bislang 96 Euro für den ersten Hund und 192 Euro für den zweiten Vierbeiner bezahlt werden – was laut Aufstellung kreisweit zusammen mit Schlaitdorf und Aichwald am günstigsten war. Künftig werden es 120 beziehungsweise 240 Euro sein.
Am meisten müssen Hundehalter übrigens in Bempflingen, Erkenbrechtsweiler, Neuhausen, Plochingen und Wernau bezahlen: 132 Euro für den ersten und 264 Euro für den zweiten Hund. In Wernau soll die Steuer zum kommenden Jahr sogar auf 156 Euro für den Ersthund und 312 Euro für den Zweithund erhöht werden. Für Kampfhunde könnte der Satz von 660 Euro auf 780 Euro pro Jahr steigen – der Beschluss soll in der kommenden Woche gefasst werden.
SPD beantragt Steuerbefreiung für Jagdhunde
In Köngen mussten Kampfhundehalter hingegen bislang keine gesonderte Abgabe bezahlen. Da die Hundesteuersatzung in der Gemeinde letztmals 2011 angepasst worden war und der Vergleich mit den Nachbarkommunen zeigt, dass die Köngener Sätze am unteren Ende der Skala liegen, schlug die Verwaltung nun dem Gemeinderat vor, die Beiträge zu erhöhen: Auf 110 Euro für den ersten, 220 Euro für den zweiten Hund, sowie eine Kampfhundesteuer in Höhe von 550 Euro für den ersten und 825 Euro für den zweiten Kampfhund einzuführen. Der CDU ging die Erhöhung allerdings nicht weit genug: „Damit liegen wir immer noch unter dem Schnitt im Landkreis“, erklärte Stefan Eisenhardt und stellte den Antrag, die Steuer gleich auf 120 beziehungsweise 240 Euro zu erhöhen, was der Gemeinderat letztlich einstimmig so beschlossen hat. Der neu eingeführte Satz für Kampfhunde entspricht dem Vorschlag der Verwaltung.
Auf Antrag der SPD-Fraktion gibt es aber eine Neuerung: Neben den gängigen Steuerbefreiungen für Assistenzhunde sowie Rettungs- und Wachhunde, können künftig auch Jagdhunde – aber nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung – auf Antrag steuerbefreit werden. Hintergrund sei, Hunde von besonderem öffentlichem Interesse zu begünstigen, begründete Köngens Bürgermeister Ronald Scholz: „Denn ausgebildete Jagdhunde dienen ebenso dem Naturschutz.“ Der ursprüngliche Vorschlag der SPD ging indes aber weiter: Auch Hunde mit Begleit- oder Schutzhundeprüfung sollten begünstigt werden – den Fraktionsmitgliedern ging es dabei vor allem um die Reduzierung von Konfliktpotenzial im öffentlichen Raum: „Eine Ausbildung zielt auf ein sicheres, gesellschaftsfähiges Verhalten ab – also genau das, was Kommunen und Bürger fordern“, begründete der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gorzellik. Bei der CDU und den Freien Wählern stieß dieser Teil des Antrags aber auf Ablehnung.
Pferdesteuer in Köngen vor Jahren gescheitert
Die Hundesteuer ist eine der ältesten kommunalen Abgaben Deutschlands. Offiziell dient sie der Regulierung der Hundehaltung – in der Praxis ist sie eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Genutzt wird sie unter anderem für Reinigungskosten oder zur Finanzierung von Tierschutzmaßnahmen. Oft wird kritisiert, dass es keine Steuer auf Katzen oder Pferde gibt. Laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil wäre es seit 2015 rechtlich möglich, eine Pferdesteuer zu erheben. Von mehr als 500 Kommunen, die damals mit einer Pferdesteuer liebäugelten, führten nur drei Gemeinden in Hessen eine solche Abgabe ein. Zwei davon ruderten aber wieder zurück. Gründe waren neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand Proteste seitens der Reiter und von Landwirten, die sich mit Pferdehaltung ein Standbein geschaffen haben. Wie auch in Köngen: Ein SPD-Antrag auf Einführung einer Pferdesteuer fand deswegen bereits vor vielen Jahren keine Mehrheit im Rat.
Immer mal wieder wird auch über die Einführung einer Katzensteuer diskutiert. Angesichts von knapp 16 Millionen Katzen in Deutschland, deren Hinterlassenschaften ebenso von Straßen oder Kinderspielplätzen entfernt werden müssen, durchaus berechtigt, so die Argumentation. Auch der Naturschutz ist mit im Boot: Sie sehen die Artenvielfalt gefährdet – Nabu-Schätzungen zufolge fallen rund 100 Millionen heimische Vögel den Katzen jährlich zum Opfer. Eine rechtliche Grundlage für eine Katzensteuer gibt es hierzulande allerdings nicht.
Warum Hundebesitzer zahlen und Katzenhalter nicht
Historie
Im 19. Jahrhundert wurden Hunde in Deutschland als Zeichen von Wohlstand gesehen – entsprechend wurden sie besteuert. Man betrachtete Hunde als „Luxusgut“ wie Tabak oder Alkohol. Katzen hingegen galten als Nutztiere, insbesondere als Mäusefänger auf Bauernhöfen. Dieser Ansatz gilt bis heute. Ein weiteres Problem: Es ist einfacher, Hunde in der Öffentlichkeit zu identifizieren und ihre Besitzer zu kontrollieren, als das bei Katzen möglich ist.
Blick über den Tellerrand
Ähnlich wie in Deutschland erheben einige weitere europäische Länder wie die Schweiz, Österreich, die Niederlande und Luxemburg eine Hundesteuer. Dagegen gibt es in Europa kein Land mit einer verpflichtenden Abgabe auf Katzenhaltung. In Australien dagegen müssen alle Katzen mit drei Monaten per Mikrochip registriert werden, teils dürfen Katzen dort nur tagsüber oder gar nicht nach draußen. Der Grund: Verwilderte Hauskatzen gelten in Australien als invasiv und haben bereits mehrere einheimische Arten ausgerottet.